Lohn im Arbeitsrecht: Ansprüche, Fristen, Fallstricke

Ob Lohnrückstand, Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung: Wer zu spät handelt, verliert echte Ansprüche. Hier finden Sie einen Überblick.

Lohnanspüche durchsetzen

Eine Hand lässt ein Lohnsäckchen in eine andere Hand gleiten
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Lohnansprüche klingen nach einfachem Recht: Arbeit geleistet, Geld erhalten. In der Praxis scheitern viele Ansprüche daran, dass sie zu spät geltend gemacht werden oder an Formfehlern hängen bleiben. Ausschlussfristen, Verjährung, fehlende Dokumentation: Wer wartet, verliert.

Hat der Arbeitgeber nicht überwiesen? Solche Vertragsverletzungen sind keine Kleinigkeit, die man aussitzen sollte. Mahnen, Fristen setzen, Anwalt einschalten: Je schneller Sie handeln, desto besser. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von drei Monaten, oft zweistufig mit einer weiteren Frist zur Klageerhebung. Wer die verpasst, verliert den Anspruch. Alles Wichtige im Artikel zu ausstehendem Lohn.

Seit April 2025 hat das BAG erstmals entschieden: Gehalt in Kryptowährung ist möglich. Details im Artikel zu Krypto-Lohn.

Resturlaub verfällt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einfach – er muss ausgezahlt werden, wenn er nicht mehr genommen werden konnte. Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie ausdrücklich auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Mehr dazu im Artikel zur Urlaubsabgeltung.

Urteile zum Thema Lohn

Folgende Urteile befassen sich mit dem Thema Lohn (Liste noch sehr unvollständig):

(bitte seitlich scrollen)

FAQ

Wann verjähren Lohnansprüche? Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Aber: Viele Arbeitsverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen – oft drei Monate für die Geltendmachung, weitere drei Monate für die Klageerhebung. Diese gehen der Verjährung vor.

Gilt das auch für den Mindestlohn? Nein. Ausschlussfristen dürfen den Mindestlohn nicht erfassen. Tun sie es trotzdem, ist die gesamte Klausel in der Regel unwirksam.

Was kostet mich eine Prüfung? Schreiben Sie mir kurz den Sachverhalt. Ich sage Ihnen direkt, ob und was sich lohnt.

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