BAG: Kein Tagegeld für Minister-Fahrer
Kein Tagegeld für Fahrten als Hauptaufgabe
Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. April 2026 (6 AZR 211/25) entschieden: Ein persönlicher Fahrer eines Ministers hat keinen Anspruch auf Tagegeld. Die Fahrten zählen als seine Hauptaufgabe, nicht als Dienstreise. Für Arbeitnehmer in ähnlichen Positionen bedeutet das: Auch bei langen Arbeitstagen gibt es kein zusätzliches Geld für Verpflegung.
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Warum das Gericht so entschied
Die Richter klärten eine unklare Regelung im Tarifvertrag. Der TV-L verweist auf das Beamtenrecht, das Tagegeld nur für Dienstreisen vorsieht. Eine Dienstreise liegt vor, wenn jemand außerhalb seiner Dienststätte ein Dienstgeschäft erledigt. Die Fahrten des Klägers waren aber seine eigentliche Arbeit – nicht die Reise zu einem Arbeitsort.
Was im Fall passiert ist
Der Kläger fuhr von Oktober 2023 bis September 2025 den niedersächsischen Wissenschaftsminister. Wohnort des Ministers und Arbeitsort lagen über 40 Kilometer auseinander. Der Fahrer war oft mehr als acht Stunden unterwegs, ohne zu übernachten. Er verlangte Tagegeld für diese Tage, weil er sich außerhalb Hannovers aufhielt. Sein Arbeitgeber lehnte ab.