Letztes Update Stand: 2.8.2026, Lesezeit ca. 2 min 🇬🇧

BAG: Kein voller Inflationsausgleich in Altersteilzeit

Das Bundesarbeitsgericht entschied: Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhalten die tarifliche Inflationsprämie nur anteilig. Das gilt auch im Blockmodell während der Arbeitsphase. Eine Diskriminierung liegt nicht vor.

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Urteil: Nur halbe Prämie für Altersteilzeitler

Altersteilzeit und Inflationsausgleichsprämie
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 17. März 2026 (9 AZR 80/25) entschieden: Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhalten die tarifliche Inflationsausgleichsprämie nur anteilig – selbst wenn sie sich in der Arbeitsphase des Blockmodells befinden. Das bedeutet für Betroffene: Wer nur noch die Hälfte der regulären Arbeitszeit leistet, bekommt auch nur die Hälfte der Prämie. Eine Diskriminierung von Teilzeitkräften sieht das Gericht darin nicht.

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Warum das Gericht so entschied

Die Richter klärten eine unklare Tarifregelung. Der Tarifvertrag sah vor, dass Teilzeitkräfte Leistungen nur anteilig erhalten. Die Inflationsprämie sollte eigentlich zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Doch das BAG folgte der Logik der Tarifpartner: Da Altersteilzeitler über die gesamte Vertragsdauer nur halbtags arbeiten, steht ihnen auch nur die halbe Prämie zu. Eine Ausnahme für die Arbeitsphase im Blockmodell lehnten die Richter ab.

So war der Fall gelagert

Ein Arbeitnehmer hatte 2020 Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart: Erst arbeitete er ein Jahr voll (Aktivphase), dann folgte ein Jahr Freistellung. Als 2023 die Inflationsprämie eingeführt wurde, zahlte der Arbeitgeber nur die Hälfte. Der Kläger forderte die volle Summe – vergeblich. Das BAG bestätigte die anteilige Zahlung, da die durchschnittliche Arbeitszeit über die gesamte Altersteilzeit bei 50 Prozent lag.

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