Ausstehender Lohn: So setzen Sie Ihre Forderung durch
Lohn nicht gezahlt – wie reagieren?
Ihr Arbeitgeber hat den ausstehenden Lohn nicht gezahlt? Hier erfahren Sie, was Sie tun können. Achtung: Es gibt Fristen. Wer zu lange wartet, kann Ansprüche verlieren.
Die Lohnzahlung ist eine Vertragspflicht, die der Arbeitgeber einhalten muss. Dazu ist er ebenso vertraglich verpflichtet wie Sie zur Erbringung der Abreitsleistung. Auch wenn es manchmal mehr oder weniger nachvollziehbare Gründe für einen kurzen Verzug geben mag, müssen Sie auf der Zahlung bestehen. Sie haben schließlcih eigene Verpflichtungen.
Sofortmaßnahmen
Schritt 1: Schriftlich mahnen
Fordern Sie den ausstehenden Lohn in Textform und mit Frist an, und zwar zunächst per WhatsApp oder E-Mail mit Lesebestätigung, und wenn keine Eingangsbestätigung kommt, per Einwurfeinschreiben. Schreiben Sie in etwa:
Ich fordere Sie auf, den ausstehenden Lohn für [Monat] in Höhe von [Betrag] bis zum [Datum] zu überweisen.
Wichtig: bei Fristen (hier: 7 Tage) immer das Enddatum ausrechnen.
Eine solche Mahnung ist eigentlich obsolet. Es ist Ihre Kulanz, denn mit dieser Mahnung geben Sie dem Chef die Chance, die oben genannten Gründe für einen kurzen Verzug zu heilen. Seien Sie nicht zu großzügig mit Ihrer Kulanz und geben Sie diese Chance nicht mehrfach hintereinander.
Schritt 2: Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen
Oft gibt es Ausschlussfristen im Vertrag: z. B. „Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten geltend gemacht werden", oft auch verbunden mit einer zweiten Frist zur Klageerhebung. Derartige Klauseln sind gern auch mal komplett unwirksam, denn für den Mindestlohn darf das nicht gelten.
Wie dem auch sei: lassen Sie es nicht so weit kommen und gehen Sie sofort nach Fristablauf zum Anwalt.
Schritt 3: Anwalt einschalten
Spätestens wenn die Mahnung ignoriert wird oder der Arbeitgeber auf Konfrontation geht, brauchen Sie anwaltliche Hilfe. Ein Anwalt kann die Forderung durchsetzen – notfalls vor dem Arbeitsgericht. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung von Nutzen, die Arbeitsrecht abdeckt.
Was Sie besser nicht tun
Bleiben Sie auf keinen Fall einfach der Arbeit fern! Das klingt zwar naheliegend, ist aber gefährlich: Sie riskieren eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung – auch wenn der Arbeitgeber zunächst im Unrecht ist.
Zwar haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs.1 BGB. Dieses geltend zu machen kann aber, so die Rechtsprechung, dem Prinzip von Treu und Glauben nach § 242 BGB zuwiderlaufen, wenn
- nur eine „kurzfristige Verzögerung” der Zahlung zu erwarten ist,
- die ausstehende Vergütung „verhältnismäßig geringfügig” ist,
- dem Arbeitgeber ein „unverhältnismäßig hoher Schaden” entstehen würde oder
- die Vergütung auf „andere Weise” gesichert ist.
All diese Begriffe sind auslegungbedürftig - also quasi aus Gummi und damit keineswegs klar anwendbar. Hier kommte es auf eine Beurteilung im Einzelfalls an, die ein Jurist treffen sollte.
Was kann ein Anwalt für Sie tun?
Oftmals hilft schon ein anwaltliches Mahnschreiben. Ein Anwalt kann aber auch (unter Einhaltung der Ausschlussfristen) eine Klage vor dem Arbeitsgericht für Sie einreichen.
Beim Arbeitsgericht trägt jede Seite in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten. Das Kostenrisiko ist auch ohne Rechtsschutzversicherer überschaubar.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich warten?
So kurz wie möglich. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von 3 Monaten für die Geltendmachung von Ansprüchen und oft auch noch 3 Monate bis zur Klageerehebung.
Muss ich klagen?
Nicht sofort. Oft reicht ein anwaltliches Mahnschreiben. Aber wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, ist die Klage der nächste Schritt – und vor dem Arbeitsgericht kein großes Risiko.
Kann ich einfach aufhören zu arbeiten?
Nein. Auch wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt: einfach der Arbeit fernbleiben ist zumindest gefährlich. Lassen Sie sich vorher beraten.
Was kostet mich das?
Das hängt vom Streitwert ab. Sprechen Sie mich an – ich sage Ihnen direkt, ob und wie sich das lohnt.
Kontakt:
mit 267 google-Rezensionen
Bewertung: 5,0 ⭐⭐⭐⭐⭐