BAG: Ruhegeld erst nach Tariferhöhung anpassen
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Ruhegeld erst ein Jahr nach Tariferhöhung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine Betriebsrente wird erst ein Jahr nach einer Tariferhöhung angepasst. Der Kläger wollte sein Ruhegeld sofort erhöhen lassen, nachdem die Tarifgehälter um 6,2 Prozent stiegen. Das Gericht lehnte das ab. Für Rentner bedeutet das: Sie müssen länger auf höhere Zahlungen warten. Das Urteil betrifft alle, die eine betriebliche Altersvorsorge erhalten. (BAG, 12.05.2026 – 3 AZR 159/25)
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Regelung war unklar
Die Betriebsvereinbarung sah vor, dass das Ruhegeld jährlich an die Entwicklung der Tarifgehälter angepasst wird. Unklar war, ob die Anpassung sofort mit der Tariferhöhung oder erst ein Jahr später erfolgen soll. Das Gericht musste klären, was mit „Entwicklung der Gehaltstarife“ gemeint ist.
Rentner wollte sofort mehr Geld
Der Kläger war früher bei einem großen Unternehmen beschäftigt. Seit 2004 bezieht er eine Betriebsrente. Als die Tarifgehälter 2023 um 6,2 Prozent stiegen, forderte er sofort mehr Geld. Das Unternehmen lehnte ab und verwies auf die Regelung in der Betriebsvereinbarung.