Letztes Update Stand: 16.6.2026, Lesezeit ca. 2 min 🇬🇧

BAG: Bonusanspruch trotz fehlender Ziele

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Bonus haben, wenn der Arbeitgeber die Unternehmensziele nicht rechtzeitig mitteilt. Arbeitgeber müssen Ziele klar kommunizieren, sonst riskieren sie Schadensersatzforderungen.

Bonus muss voll ausgezahlt werden

Arbeitnehmerin erhält Bonus trotz fehlender Zielvorgabe
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 22. April 2026 (10 AZR 28/25), dass Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Bonus haben, wenn der Arbeitgeber die Unternehmensziele nicht rechtzeitig mitteilt. Im konkreten Fall erhielt eine Finanzmanagerin nur die Hälfte ihres Bonus, weil ihr Arbeitgeber die Ziele für den finanziellen Bonusanteil nicht bekanntgab. Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zur Nachzahlung von 8.339,40 Euro brutto.

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Warum das Gericht so entschied

Der Arbeitgeber muss die Ziele für den Bonus zu Beginn des Geschäftsjahres klar kommunizieren. Tut er das nicht, kann er sich später nicht darauf berufen, dass die Ziele nicht erreicht wurden. Das Gericht betonte, dass Bonusregelungen nur funktionieren, wenn Arbeitnehmer von Anfang an wissen, worauf sie hinarbeiten müssen. Ohne diese Information verliert der Bonus seinen Sinn als Leistungsanreiz.

Was im Unternehmen passiert ist

Die Klägerin arbeitete als Finanzmanagerin in einem internationalen Unternehmen. Ihr Arbeitsvertrag sah einen Bonus von 15 % ihres Jahresgehalts vor, der sich aus individuellen und finanziellen Unternehmenszielen zusammensetzte. Für 2022 zahlte der Arbeitgeber jedoch nur die Hälfte aus, weil er die Ziele für den finanziellen Anteil nicht mitteilte. Die Managerin klagte erfolgreich auf die Differenz.