KI am Arbeitsplatz: Risiken, Verbote und rechtliche Grauzonen im Überblick
Willkommen im Neuland
Sie haben ChatGPT genutzt, für Texte, Recherche oder Zusammenfassungen. Die Chefetage reagiert ungehalten: Abmahnung, Kündigungsdrohung oder ein pauschales KI-Verbot fürs ganze Büro. Das passiert gerade tausendfach. Die Gerichte fangen erst an, Antworten zu liefern, und bis die da sind, liegt das Risiko bei Ihnen.
Warum das alles so unklar ist
Im Arbeitsvertrag steht meistens nichts zu KI, im Gesetz schon gar nicht. Aber es gibt das Weisungsrecht des Arbeitgebers (er darf Ihnen sagen, welche Werkzeuge Sie benutzen dürfen), den Grundsatz der höchstpersönlichen Leistung (Sie sollen Ihre Arbeit selbst erledigen, nicht delegieren) und den Datenschutz. Aus diesen drei Dingen versuchen Gerichte gerade eine Linie zusammenzusetzen. Folgende Entwicklungen zeichnen sich ab.
Was darf der Chef?
Um KI-Tools per Anweisung zu verbieten, muss das Verbot klar formuliert und nachweislich kommuniziert werden. Wer danach trotzdem ChatGPT nutzt, riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die Kündigung.
Was er nicht darf: die Kündigung selbst per KI aussprechen. Eine automatisierte Entscheidung, die jemanden den Job kostet, ist rechtlich nicht zulässig – da muss immer ein Mensch dahinterstehen.
Was Arbeitnehmer riskieren
Wenn es im Betrieb kein Verbot gibt, keine Datenschutzverletzung vorliegt und KI nur als Hilfsmittel genutzt wird, besteht kein echtes Risiko. Wer eine Gliederung vorschlagen lässt und dann selbst ausarbeitet, erbringt die Leistung noch immer persönlich.
Anders sieht es aus, wenn die wesentliche Arbeit komplett an die KI ausgelagert wird. Ein Boulevardmagazin veröffentlichte ein KI-generiertes Schein-Interview mit Michael Schumacher. Der Verlag kündigte der Chefredakteurin fristlos. Das Arbeitsgericht München kippte die Kündigung – mit der bemerkenswerten Begründung, sie habe nicht wissen können, dass dieser Beitrag das bei Yellow-Press-üblichen Lügen akzeptable Maß übersteige. (Az. 13 Ca 4781/23, noch beim LAG München 2 SLa 142/24)
Der gefährlichlichste Punkt bei der KI-Nutzung ist der Datenschutz: Wer Kundendaten, Betriebsgeheimnisse oder Personaldaten in ChatGPT/Claude/Gemini eingibt, hat ein handfestes Abmahnungsrisiko, und zwar unabhängig von offiziellen Verboten. In besonderem Maße gilt das für Gesundheitsdaten und Geheimnisse
Viele Arbeitgeber schreiben nun die Nutzung von Microsoft 365 vor – inklusive Copilot, Microsofts eigenem KI-Tool. Damit fließen Unternehmensdaten an Microsoft. Dann einem Mitarbeiter vorzuwerfen, er habe durch ChatGPT-Nutzung Daten „nach außen gegeben”, ist zumindest widersprüchlich. Richtig interessant wird das alles aber erst, wenn es sich um Anwälte, Ärzte oder Psychologen handelt, die ohne Nachzudenken Office 365 nutzen und damit unter Umständen Mandanten- und Patientendaten tagein tagaus an Microsoft weitergeben.
Häufige Fragen
Darf mein Chef KI einfach verbieten?
Ja – wenn die Anweisung klar ist und nachweislich bei Ihnen ankam. Ein pauschales Verbot, das niemand je gesehen hat, ist schwer durchsetzbar.
Keine Betriebsgeheimnisse eingegeben. Trotzdem Abmahnung – ist das rechtmäßig?
Kommt auf den Einzelfall an: Gab es ein wirksames Verbot, und haben Sie dagegen verstoßen? Das lässt sich prüfen.
Kann mein Chef überhaupt nachweisen, dass ich KI genutzt habe?
KI-Erkennungstools sind fehleranfällig und vor Gericht kaum belastbar. Aber wenn er es weiß, ist das Vertrauen meist schon weg – unabhängig vom Beweis.
Was kostet eine Prüfung der Abmahnung?
Schreiben Sie mir kurz den Sachverhalt. Ich sage Ihnen direkt, ob Widerspruch sinnvoll ist.
Wer eine Abmahnung wegen KI auf dem Tisch hat: Prüfen Sie zuerst, ob das Verbot überhaupt wirksam kommuniziert wurde. Pauschalverbote ohne Dokumentation stehen auf wackligem Boden. Und: Eine Abmahnung einfach hinzunehmen ist keine gute Idee – sie ist die Vorstufe zur Kündigung, und als solche landet sie in Ihrer Personalakte.
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