Wichtige Grundlagen zur fristlosen Kündigung – wenn Arbeitgeber zu weit gehen
Die fristlose Kündigung – ein Ausnahmefall
Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten, also sofort raus. Das ist das schärfste Mittel, das ein Arbeitgeber hat und gleichzeitig aber auch das am besten angreifbare. Denn eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund” vorliegt. Und den zu beweisen scheitern Arbeitgeber vor Gericht regelmäßig.
Achtung: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach ist sie wirksam, egal wie fehlerhaft sie war.
Was ist überhaupt ein „wichtiger Grund"?
§ 626 BGB setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist schlicht nicht zumutbar ist. Das ist eine hohe Hürde.
Gerichte erkennen als wichtigen Grund an: Diebstahl oder Unterschlagung (auch bei kleinen Beträgen), schwere Beleidigungen oder körperliche Übergriffe, beharrliche Arbeitsverweigerung, gravierende Verletzung von Geheimhaltungspflichten.
Aber selbst wenn so ein Grund vorliegt: Gerichte prüfen immer, ob nicht eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung ausgereicht hätte, denn die Verhältnismäßigkeit gilt auch hier.
Warum ist die fristlose Kündigung so oft angreifbar?
Es gibt zwei Bedingungen, von denen viele Arbeitgeber nichts wissen und sie deshalb gern übersehen:
-
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber vom Grund erfahren hat. Wer länger wartet, verliert das Recht zur fristlosen Kündigung – der Grund gilt dann als nicht schwer genug.
-
Hat der Betrieb einen Betriebsrat, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Fehlt diese Anhörung, ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, wie berechtigt der Grund war.
Dazu kommen Formpflichten: die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von jemandem unterzeichnet sein, der dazu befugt ist. Eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail ist unwirksam.
Was jetzt zu tun ist
Drei Wochen klingen zunächst lang, sie sind es aber nicht – schon gar nicht, wenn man erstmal verstehen muss, was überhaupt passiert ist.
Die relevanten Fragen:
- Liegt überhaupt ein wichtiger Grund vor?
- Hat der Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist eingehalten?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?
- Ist die Kündigung formal korrekt?
- Hätte eine Abmahnung ausgereicht?
Jede dieser Fragen kann die Kündigung kippen, aber nur, wenn rechtzeitig Klage erhoben wird.
FAQ
Muss ich den Kündigungsgrund akzeptieren, der im Schreiben steht? Nein. Der Arbeitgeber muss den Grund vor Gericht beweisen. Und er darf keine Gründe nachschieben, die ihm beim Ausspruch bereits bekannt waren.
Was passiert, wenn ich die drei Wochen verpasse? Die Kündigung wird wirksam – in aller Regel ohne Ausnahme. Es gibt theoretisch auch enge Ausnahmen für schuldlose Fristversäumnis, aber praktisch treffen die kaum zu.
Ich habe gleichzeitig eine ordentliche Kündigung erhalten. Arbeitgeber sprechen oft beide gleichzeitig aus, um sich abzusichern. Auch gegen die ordentliche Kündigung läuft die Drei-Wochen-Frist. Beide müssen angegriffen werden.
Was kostet mich das? Der Streitwert richtet sich in der Regel nach dem dreifachen Bruttomonatsgehalt. Daraus werden dann die gesetzlichen Gebühren berechnet. Sprechen Sie mich an – ich sage Ihnen direkt, was realistisch ist.
Kontakt:
mit 266 google-Rezensionen
Bewertung: 5,0 ⭐⭐⭐⭐⭐