Letztes Update Stand: 5.6.2026, Lesezeit ca. 2 min 🇬🇧

Ärztegehalt ohne Approbation aber mit Berufserlaubnis

Ein Assistenzarzt mit Berufserlaubnis statt Approbation arbeitete im Krankenhaus. Das BAG bestätigte: Auch ohne Approbation greift der Ärzte-Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA. Das Krankenhaus muss das tarifliche Gehalt zahlen.

Krankenhaus muss Ärztegehalt auch ohne Approbation zahlen

Assistenzarzt mit Berufserlaubnis im Krankenhaus
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Mai 2026 entschieden (Az. 4 AZR 98/25): Der Ärzte-Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA gilt auch für Ärzte, die noch keine Approbation haben, aber mit einer Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung arbeiten. Der beklagte Krankenhausbetreiber hatte das in beiden Instanzen anders gesehen – und verlor nun auch in der Revision. Wer als Arzt mit Berufserlaubnis in einem Krankenhaus angestellt ist, das tarifgebunden ist, hat also Anspruch auf das tarifliche Gehalt – so wie jeder approbierte Arzt auch. Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2024 (Az. 7 Sa 491/23) wurde damit rechtskräftig bestätigt.

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Arzt in Weiterbildung, noch ohne Approbation

Die Begründung des BAG liegt noch nicht vor. Die Vorinstanz hatte folgenden Sachverhalt festgestellt:

Ein 43-jähriger Assistenzarzt war ab Dezember 2021 in einem Krankenhaus in der Weiterbildung zum Kardiologen tätig. Er besaß zu diesem Zeitpunkt noch keine Approbation, sondern nur eine Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung – das ist eine befristete Erlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit unter Aufsicht, die ausländische Ärzte oder Ärzte ohne abgeschlossenes Anerkennungsverfahren erhalten können. Ab Februar 2022 war er Mitglied im Marburger Bund und damit tarifgebunden. Das Krankenhaus war ebenfalls tarifgebunden, weigerte sich aber, ihm das Tarifgehalt nach TV-Ärzte/VKA zu zahlen – mit der Begründung, der Tarifvertrag gelte nur für approbierte Ärzte.