Letztes Update Stand: 19.6.2026, Lesezeit ca. 2 min 🇬🇧

BAG: Zinsen trotz Rechtsstreit um Eingruppierung

Arbeitgeber müssen Zinsen zahlen, wenn sie zu spät das richtige Gehalt überweisen – selbst wenn sie über die Eingruppierung streiten. Das BAG entschied am 19.02.2026 (8 AZR 76/25), dass ein Rechtsirrtum nicht vor Verzug schützt.
Zinsen auf nachgezahltes Gehalt
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Zinsen auf verspätetes Gehalt gezahlt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Arbeitgeber müssen Zinsen zahlen, wenn sie zu spät das richtige Gehalt überweisen – selbst wenn sie über die Eingruppierung streiten. Im konkreten Fall ging es um 6.199,09 Euro Zinsen für eine Nachzahlung von 45.725,67 Euro. Das Urteil vom 19.02.2026 (8 AZR 76/25) zeigt: Ein Rechtsirrtum schützt nicht vor Verzug.

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Warum das Gericht so entschied

Der Arbeitgeber hatte die Mitarbeiterin jahrelang in einer zu niedrigen Gehaltsgruppe eingestuft. Obwohl die Rechtslage unklar war, musste er Zinsen zahlen. Das BAG begründete dies damit, dass der Arbeitgeber sich in einem „Grenzbereich des rechtlich Zulässigen” bewegte. Wer eine umstrittene Rechtsfrage falsch einschätzt, handelt fahrlässig – und muss die Folgen tragen.

Was im Streitfall passiert ist

Die Mitarbeiterin arbeitete in einer Serviceeinheit der Staatsanwaltschaft. Sie forderte 2018 eine höhere Eingruppierung und damit mehr Gehalt. Der Arbeitgeber lehnte ab, zahlte aber 2023 rückwirkend die Differenz – allerdings ohne Zinsen. Die Mitarbeiterin klagte erfolgreich auf die Zinsen für die verspätete Zahlung.

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