BAG: Einigungsstelle darf Bonusbudget nicht festlegen
Einigungsstellenspruch zu Bonusregeln unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Februar 2026 (Aktenzeichen 1 ABR 23/25) entschieden: Eine Einigungsstelle darf nicht über das Budget für Bonuszahlungen entscheiden. Der Spruch einer Einigungsstelle zu Bonusregelungen ist unwirksam, wenn er mitbestimmungsfreie Fragen wie die Dotierung des Bonusvolumens regelt. Für Arbeitgeber und Betriebsräte bedeutet das: Bei der Gestaltung von Bonus- und Erfolgsbeteiligungsmodellen müssen sie die Grenzen der Mitbestimmung beachten.
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Warum das Gericht entschied
Die Einigungsstelle hatte Regeln für einen Bonusplan aufgestellt. Doch das Gericht stellte klar: Die Höhe des Bonusbudgets darf der Arbeitgeber allein festlegen. Der Betriebsrat hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Die Einigungsstelle hatte ihre Kompetenzen überschritten, indem sie auch über das Budget entschied. Zudem fehlten klare Kriterien, wie das Bonusbudget auf die Mitarbeiter verteilt werden sollte.
Streit um Bonusregeln im Unternehmen
Ein Halbleiterunternehmen wollte einen globalen Bonusplan einführen. Der Betriebsrat und die Arbeitgeberin einigten sich auf eine Einigungsstelle, die die Regeln festlegen sollte. Die Einigungsstelle beschloss detaillierte Vorgaben für die Bonuszahlungen – unter anderem, dass ein „Board of Directors” über das Bonusbudget entscheidet. Der Betriebsrat hielt den Spruch für unwirksam und klagte. Das Gericht gab ihm recht.