0 Online-Coaching Geld zurück - Rechtsanwalt in Berlin

Geld zurück beim Online-Coaching

Beim Online-Coaching gibt es Anbieter mit unklaren Leistungen. Teilnehmer bemerken oft spät, wenn der Erfolg ausbleibt. Das Fernunterrichts-Schutzgesetz kann helfen: der Vertrag kann nichtig sein und Sie können Ihr Geld zurück bekommen.

Typische Probleme beim Online-Coaching

Ein Gorilla auf einer Bühne mit einem Mikrofon in der Hand und einer weißen Wand im Hintergrund
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Zahlreiche Kursteilnehmer erkennen erst nach Monaten, dass sich die versprochenen Erfolge ihres Businessplans nicht einstellen. Bestimmte Anbieter arbeiten mit intransparenten Leistungsbeschreibungen, nutzen professionell gestaltete umfangreiche Sales-Funnels und fordern dann einige tausend Euro Kursgebühren. Statt Wissensvermittlung steht die Umsatzgenerierung im Vordergrund - der Kurs selbst ist das eigentliche Produkt und nicht nur das: häufig wird noch ein Masterkurs oder Seitenprodukte verkauft, weil man angeblich zu blöd zum Verkaufen ist.

Kein Geld mehr für einen Anwalt?

Sie haben schon alles Geld für das Coaching ausgegeben und ziehen vielleicht sogar Schulden hinter sicher her, so dass kein Geld mehr für einen Anwalt übrig ist?

Wenn Sie ansonsten Ihre Rechte nicht durchsetzen würden, arbeite ich auf Basis eines Erfolgshonorars. Das bedeutet: Sie müssen mich nur dann bezahlen, wenn wir gewinnen. Ich berechne 20% vom real zurückgeholten Betrag. Wenn kein Geld zurück kommt, schulden Sie mir keinen Cent - keinen Kredit, keine Zinsen.
Ein weiterer Vorteil: ich fange nur an, wenn ich selbst glaube, dass wir gewinnen – denn sonst verdiene ich ja nichts.

Wann ist Geld zurück möglich?

Viele Kusteilnehmer wollen dann ihren Online-Coaching Vertrag widerrufen, die Ratenzahlung mindern, ihr komplettes Geld zurück oder einfach nicht noch mehr zahlen.

Unwirksame Verträge nach FernUSG

Online-Coaching-Verträge können nach § 7 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) unwirksam sein, wenn sie den Vorgaben nicht entsprechen. Solche Verträge werden dann so behandelt, als hätte es sie nie gegeben. In diesem Fall besteht nach § 812 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.
Das hat der BGH auch erst im Juli 2025 in einer bahnbrechenden Entscheidung bestätigt (BGH Urteil vom 12. Juni 2025, Aktenzeichen III ZR 109/24). Hier entschied der BGH, dass ein Online-Coaching-Anbieter über 23.000 € Kursgebühren zurück zahlen musste.

Workshop, Masterclass, Kurs, Webinar, Bootcamp: der Name ist egal

Wie auch immer bezeichnet: die rechtlichen Folgen sind dieselben. Wichtig ist nur, ob der Kurs (Workshop, Masterclass, Webinar oder Bootcamp) in der Kursliste der ZFU steht. Wenn nicht, ist er allein deswegen unwirksam.

Andere Unwirksamkeitgründe

In vielen Fällen sind die Verträge auch aus anderen Gründen unwirksam. Diese alle aufzuählen sprengt hier den Rahmen. Wichtig ist nur: allein, nur weil ein Kurs bei der ZFU angemeldet ist, heißt das noch lange nicht, dass man nichts mehr tun könnte.

Nicht nichts tun

Geben Sie sich nicht damit zufrieden, wenn Sie nur nicht weiter zahlen müssen: ist der Vertrag unwirksam, bekommen Sie auch Ihr komplettes gezahltes Geld zurück (falls der Anbieter greifbar und die Forderung nicht verjährt ist).

FAQ

Bild: KI, prompt: Thomas Meier-Bading

Ist Online-Coaching ohne ZFU-Zulassung automatisch unwirksam?

Man muss rechtlich bewerten, ob ein konkreter Coaching-Vertrag die Voraussetzungen des FernUSG erfüllt: räumliche Trennung und Kontrolle des Lernerfolges. Beide Begriffe sind im Rechtssinne und nicht umgangssprachlich zu verstehen.

Gilt das auch bei Digistore24 oder Copecart?

Ratenzahlungen erfolgen meist über Drittanbieter wie Digistore24 oder Copecart. Auch dann kann ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen, man fordert das Geld eben vom Finanzierer zurück, der oft sogar selbst als Vertragspartner auftritt.

Gilt das auch für Unternehmer?

Wie der BGH festgestellt hat, gelten die Regelungen des FernUSG auch für Unternehmer. Es greife hier kein personengebundener Verbraucherschutz, sondern vielmehr ein gegenstandsbezogenes Schutzkonzept. Diese Argumentation könnte sogar Auswirkungen darauf haben, ob eine Privat-Rechtsschutzversicherung hier einspringen muss.

Das innere Unwohlsein

Ich höre oft am Telefon: viele Betroffene fühlen sich unwohl. Sie schämen sich für ihren vermeintlichen Fehler oder sie hängen in einer Blase der Abhängigkeit fest. Aber seien Sie versichert: das passiert sehr vielen, ich höre es immer wieder.
Wenn Sie sich in der jetzigen Situation unwohl fühlen, sollten Sie das Problem angehen. Mit meiner Hilfe sind schon viele Mandanten aus dem Coaching herausgekommen und haben sogar Geld zurück erhalten.

Lohnen sich auch kleine Rückforderungen?

Selbst bei kleinen Kursgebühren gilt: das Gesetz ist für alle gleich. Selbst 300 € sind kein Kleingeld: mithilfe meines Erfolgshonorar-Modells lohnt sich trotzdem ein Vorgehen bei überschaubarem Risiko.

Wie lange kann man Geld zurück holen?

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
Wenn Sie hingegen noch mitten im Coaching stecken, dann können Sie ebenfalls Ihr Geld zurück holen. Bedenken Sie: es war der Coach, der das Verhältnis von Freundschaft Geschäftsbeziehung gekippt hat, nicht Sie. Sie werden also sowieso dort nichts mehr lernen. Dann sollten Sie sich jetzt auch Ihr Recht und Ihr Geld zurück holen.

Prüfen Sie, ob Sie im Recht sind

Lassen Sie hier vom Anwalt prüfen, ob Ihr Online-Coaching-Vertrag wirksam ist!

Ihre Anfrage wurde übermittelt. Sie erhalten eine zeitnahe Antwort an die angegebene E-Mail-Adresse. Anbieter (Name oder Domain) Vertrag/Ratenzahlung hochladen (optional) E-Mail-Adresse für unsere Antwort:

So gerät man in die Falle

Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Der Weg hin zum Online-Coaching-Vertrag wurde von langer Hand monatelang vorbereitet. Lesen Sie für weitere Hintergründe meinen ausführlichen Beitrag zum Thema Sales-Funnel.

  1. Zunächst werden über social Media langfristig Sympathie, Vertrauen und Glaubwürdigkeit aufgebaut. Da wird ein Luxusleben inszeniert und eine emotionale Erfolgsgeschichte präsentiert.
  2. Es folgt die Köderphase: ein kostenloser und unverbindlicher Videocall unter Freunden
  3. In der Verkaufsphase wird man dann von professionellen Verkäufern in einen Vertrag gedrängt.

Sodann wird bereits der drohende Ausstieg vorbereitet: dem Kursteilnehmer wird eingeredet, er sei selbst schuld, wenn etwas nicht so funkioniert wie besprochen, weil er das falsche Mindset habe. Erst viel später erkennt er, dass das geplante Geschäft nicht so richtig starten will. Seine Zweifel werden dann gekonnt mit einem Verweis auf mangelndes Mindset abgebügelt.
Erst wenn der Anbieter das Verhältnis von “Freundschaft” auf “Vertrag” kippt, fragt der Kunde im Internet und es wird Vieles klarer.

Welche Anbieter gibt es?

Überprüfen Sie das Angebot nach typischen Warnzeichen für übervorteilendes Online-Coaching. Ansprechen möchte ich hier:

So gehen Sie vor

Schritt 1: Dokumentation

• Dokumentieren Sie all Ihre Zahlungen und den Vertrag.
• Sichern Sie alle Kursinhalte, auf die Sie Zugriff haben.

Schritt 2, Variante a): Gegner in Verzug setzen

Fordern Sie sodann Ihr gezahltes Geld vom Anbieter zurück und setzen Sie eine Frist für Rückzahlungen (Enddatum ausrechnen und hinschreiben). Senden Sie dieses Schreiben per Mail mit technischer Lesebetätigung, die muss man extra einstellen. Wenn nach 3 Tagen eine Antwort oder eine Eingangsbestätigung kommt, ist alles schick. Wenn nicht, schicken Sie ein Einwurfeinschreiben hinterher. Schicken Sie kein Einschreiben/Rückschein, sondern ein Einwurfeinschreiben.
Wichtig: achten Sie auf den richtigen Adressaten. Ihr Vertragspartner ist nicht immer der Coach, es kann z.B. auch CopeCart sein.
Wenn die anrufen, legen Sie auf: Sie wollen die Reaktion in Textform.

Hier eine Vorlage:

Vorlage Verzugsschreiben

[Datum] Sehr geehrte Daten und Herren,

Der von mir besuchte Online-Kurs “[Name des Kurses]” ist nach § 7 FernUSG unwirksam. Vorsorglich erkläre ich den Widerruf des Vertrages. Ich verlange daher mein gezahltes Geld zurück. Bitte veranlassen Sie die Rückzahlung auf mein Bankkonto IBAN [IBAN] bis zum [Enddatum ausrechnen: heute + 14 Tage]. Zugleich entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung für mein Konto und teile mit, dass ich keine weiteren Zahlungen leisten werde. Ich bitte um Eingangsbestätigung.

mit freundlichen Grüßen [Name] [Kundennummer/sonstige Zuordnung]

Erwarten Sie aber nicht, dass durch das Schreiben sofort Geld fließt. Das Schreiben dient dem Verzug.

Sobald die Ablehnung da ist, schalten Sie mich ein.

Schritt 2, Variante b): ich setze sie in Verzug

Sie lassen auch das Verzugsschreiben durch mich erledigen. Dann steigt das Erfolgshonorar von 20% auf 23%. In dem Fall schalten Sie mich sofort ein.

Wie sind die Chancen?

Die Chancen sind insbesondere nach dem BGH-Urteil ausgesprochen gut. Schon zuvor hatten viele Gerichte zugunsten der Kursteilnehmer entschieden, wobei es zu kleinen Detailfragen auch immer wieder Diskrepanzen gab. Jetzt dürfte jedem Gericht völlig klar sein: Fernunterricht (Coaching/ Workshop/ Masterclass/ Online-Kurs/ Webinar/ Bootcamp/ wie auch immer es heißt) ohne Zulassung bedeutet: Geld zurück.

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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