Salmana Beauty Academy: Kündigung und Geld zurück
Das Angebot der Salmana Beauty Academy
Die Salmana Beauty Academy bietet einen Online-Coaching-Kurs an, mit dem man sein eigenes Geschäft im Bereich Permanent-Make-up aufbauen können und dazu bestimmte Techniken erlernen soll. Die Akquise erfolgt über social Media mit monatelangem Vertrauensaufbau, gefolgt von einem persönlichen Videocall. Versprochen wird der Aufbau eines eigenen Beauty-Business mit „5-stelligen Monatsumsätzen”. Der Vertrag wird sodann digital abgeschlossen. Der Kurs kostet mehrere tausend Euro und wird häufig in Raten bezahlt.
Wem der Vertrag dann aber doch zu teuer ist, der sucht nach Möglichkeiten, ihn zu beenden oder bereits gezahltes Geld zurückzufordern. Viele schicken reflexartig innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf oder eine Kündigung. Diese aber wird in der Regel von der Salmana Beauty Academy abgelehnt, weil man kein Widerrufsrecht habe: das Freundschaftsverhältnis kippt hier ins Juristische zum Auftrag.
Rechtliche Einordnung
Wie mein Beitrag zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zeigt,
schreibt das Gesetz vor, dass Fernlehrgänge von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
zugelassen werden müssen, ansonsten sind die Verträge unwirksam.
Nach meiner Recherche liegt wie bei vielen anderen Anbietern von Beauty-Online-Coaching
eine solche Zulassung für die Salmana Beauty Academy derzeit (Januar 2026) nicht vor.
Ob ein Kurs aber unter das Gesetz fällt und welche rechtlichen Folgen das
im Einzelfall hat, muss genau geprüft werden.
Bei unwirksamen Verträgen besteht in aller Regel auch ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge, aber auch das muss im Einzelfall geprüft werden. Als Minus ist dann theoretisch auch eine Minderung der Raten möglich.
Weiteres Vorgehen
Wenn auch Sie einen Vertrag mit der Salmana Beauty Academy abgeschlossen haben,
sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich biete zwei Modelle an:
- gesetzliche Abrechnung nach dem RVG (festgelegte Gebühren unabhängig vom Ergebnis)
- oder - bei dem Streitwert geht das aus rechtlichen Gründen nur, wenn Sie sich den Vorschuss nicht leisten können - per Erfolgshonorar (Zahlung nur bei Erfolg).
Ein telefonisches Erstgespräch (10 Minuten) ist jeweils kostenlos.
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