CopeCart – Plattform? Vertragspartner? Beides?
CopeCart: Plattform für Coaches. Und sonst?
Es ist, als würde man den Coach kaufen und nicht den Kurs: Wer bei CopeCart einen Online-Kurs oder ein Webinar bezahlt, denkt, er kaufe beim Anbieter und Copecart sei der Zahlungsdienstleister. Naheliegend, schließlich steht dessen Gesicht auf den Videos davor. Aber Vertragspartner ist in vielen Fällen (aber auch nicht immer) CopeCart selbst. Der Anbieter erbringt dann die Leistung als dessen Subunternehemer, CopeCart wickelt die Zahlungen ab und ist rechtlich der Ansprechpartner, wenn etwas schiefläuft.
Praktisch für den Anbieter, manchmal aber nicht für den Kunden.
Die Konstruktion hat einen nachvollziehbaren Hintergrund: CopeCart übernimmt Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Steuer-Compliance. Der Anbieter muss sich um nichts davon kümmern. Das funktioniert reibungslos, solange alles gut geht.
Läuft es dagegen nicht gut, sollte man auf folgendes achten: Widerrufen Sie immer bei Ihrem Vertragspartner, das ist meistens CopeCart und nicht der Anbieter. Ist der Anbieter nicht Vertragspartner, wird er den Widerruf gar nicht entgegennehmen. Bis das klar ist, tickt die Frist weiter und CopeCart freut sich, jedenfalls erstmal, solange der Kunde nicht zum Anwalt geht, der das Wort „Anscheinsvollmacht” im Studium hatte.
Es gibt aber auch die andere Seite: hat der Anbieter seinen Sitz in Übersee (USA ist in letzter Zeit „in”), dann verklagt man einfach Copecart in Deutschland.
Widerruf abgelehnt – und jetzt?
CopeCart weist Widerrufe regelmäßig zurück. Das Widerrufsrecht sei erloschen, habe nie bestanden, sei irgendwo im Checkout weggeklickt worden, gern über Checkboxen, die kaum jemand bewusst wahrnimmt.
Vieles davon ist nicht wirksam. Ich habe bereits 2020 erst mit gerichtlicher Hilfe erwirken können, dass CopeCart die Kursgebühren nebst Anwaltskosten zurück gezahlt hat. Es lohnt sich also, nicht einfach zu akzeptieren, was CopeCart behauptet.
Drei Fragezeichen
Rechtlich gibt es vor allem folgende Ansatzpunkte:
Vertragslage: Mit wem wurde tatsächlich ein Vertrag geschlossen? Prüfen Sie den Vertrag genau.
Leistung: hat der Anbieter geliefert, was Copecart versprochen hat? Wenn nicht, kann das zumindest zur Auflösung des Vertrages berechtigen.
Zulassung: ist der Online-Kurs/Webinar bei der ZFU eingetragen? Wenn nicht, kann sich mit sehr guten Chancen sein Online Coaching Geld zurück klagen.
Welche Anbieter gibt es?
Über Copecart buchen jede Menge Anbieter, z.B. (Liste noch sehr unvollständig):
- Zero-Hustle-System: Coaching zu einem Geschäftsmodell
- Peak Momentum: KI-Trading mit eigener Bubble
Nicht auf sich beruhen lassen
Wenn Sie über CopeCart gebucht haben und mit Widerruf, Leistung oder Rückzahlung nicht weiterkommen, schaue ich mir das gern an. In manchen Fällen werde ich auf Wunsch auch per Erfolgshonorar (Zahlung nur bei Erfolg) tätig.
Ein telefonisches Erstgespräch (10 Minuten) ist jeweils kostenlos.
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