The Affiliate Code: Rückabwicklung und rechtliche Prüfung
The Affiliate Code: Geheimnis nur mit Schlüssel?
Wenige hundert Euro für einen Kurs zum Thema Affiliate Marketing. Genauer gesagt: zum Schlüssel dorthin. Das klingt nach einem überschaubaren Einstieg. Man soll in diesem Kurs jede Menge lernen und außerdem einer exklusiven und erfolgsorientierten Wachstumscommunity beitreten. Im Checkout kauft man aber plötzlich „The Affiliate Code 3.0 – Dein Weg zum digitalen Reselling-Erfolg”. Affiliate Marketing und digitales Reselling sind nicht dasselbe. Hier kann möglicherweise eine Irrtumsanfechtung helfen. Gleiches betrifft übrigens mögliche Folgekurse.
Vertragspartner ist Digistore24
Der Coach ist aber nicht Vertragspartner, sondern Digistore24. Der Kursanbieter erfüllt nur den Vertrag. Widerruf, Rückzahlung, Gewährleistung usw. laufen dann über Digistore24, nicht über den Kursanbieter. Das sollte man wissen, sonst klopft man beim falschen Ansprechpartner an und verliert Zeit. Die Fristen laufen trotzdem.
Die Checkbox im Checkout
Direkt vor dem Kaufabschluss findet sich eine vorformulierte Erklärung: Man stimme zu, dass mit der Ausführung des Vertrags sofort begonnen wird und dass damit das Widerrufsrecht erlöschen kann. Das ist an sich OK, wäre da nicht folgender Punkt: wenn man das Kästchen nicht anwählt, dann erscheint ein Text in einer roten Box:
Bitte akzeptieren Sie diese Bedingung. Haken Sie dazu die Checkbox oben ab.
Wenn man die Vertragserklärung nicht ohne diesen Haken abgeben kann, dann ist das keine „gesonderte Erklärung” mehr.
Ob ein solcher Verzicht wirksam ist, hängt von den Umständen ab. Ich habe bereits gegen vergleichbare Konstruktionen mit gerichtlicher Hilfe Rückzahlungen erreicht, inklusive Erstattung der Anwaltskosten.
Rechtliche Einordnung
Kurse mit Lehrgangscharakter können unter das Fernunterrichtsgesetz fallen und brauchen dann eine staatliche Zulassung. Fehlt die, ist der Vertrag nach § 7 FernUSG unwirksam. Stand heute (Februar 2026) habe ich keine Eintragung von „The Affiliate Code” oder Ähnlichem gefunden. Es lohnt sich also eine nähere Prüfung, selbst wenn es erstmal nur um wenige hundert Euro geht.
Nicht auf sich beruhen lassen
Wer „The Affiliate Code gekauft” hat und den Vertrag rückgängig machen oder sein Online Coaching Geld zurück haben möchte, sollte rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ich biete:
- Prüfung des Vertrags auf Widerruf und Rückzahlungsansprüche
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Abwicklung über gesetzliche Abrechnung oder Erfolgshonorar (Zahlung nur bei Erfolg).
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