-4 Erfolgshonorar bei Fällen gegen Online-Coaching-Anbieter
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Erfolgshonorar bei Online-Coaching-Rückforderungen

Beim Erfolgshonorar für Online-Coaching-Rückforderungen zahlen Sie mir 20% der eingehenden Zahungen nur bei Erfolg. Das Modell ist transparent, nachvollziehbar und auf kleine bis mittlere Streitwerte bis 2.000 € zugeschnitten.

Was bedeutet Erfolgshonorar?

Eine Frau sitzt am Laptop und freut sich über einen Erfolg.
Bild: Can Stock Photo / ©fizkes

„Erfolgshonorar” beim Anwalt ist quasi das amerikanische Modell: Sie müssen Ihren Anwalt nur dann bezahlen, wenn Sie die Auseinandersetzung gewonnen haben. Dafür bekommt er dann einen bestimmten Prozentsatz des erlangten Geldes.
Das Gegenteil ist die Abrechnung im klassischen deutschen Modell: nach Streitwertstufen. Hier hat man unterm Strich nur Anwaltskosten, wenn man verloren hat (mit Rechtsschutz beschränkt auf den Selbstbehalt). Gerade bei kleinen Forderungen wird das zum Problem: es lohnt sich nicht wirklich, das Risiko einzugehen, nur um einen kleinen Betrag zu gewinnen.

Warum Erfolgshonorar?

Viele Mandanten fühlen sich nach einem misslungenen Online-Coaching unsicher oder wütend. Auch wenn es um kleine Beträge von wenigen hundert € geht, die andere schnell als „zu gering” abtun. Trotzdem ist es Ihr Geld und Ihr Recht, das Sie zurückhaben wollen.
Mit dem Erfolgshonorar behalten Sie die Kontrolle: Sie zahlen nur bei Erfolg, ein Erstgespräch per Telefon ist optional.
Aber Achtung! Bei Forderungen über 2.000 € braucht man einen Grund für das Erfolgshonorar: Sie müssten bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten werden (§ 4a RVG).

So funktioniert das Modell

Schritt 1: Fall kurz prüfen

Schicken Sie mir die wichtigsten Informationen. Ich prüfe realistisch, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Schon in dieser Phase erfahren Sie klar, ob eine Rückforderung sinnvoll ist - schon deshalb, weil es sich nur dann auch für mich lohnt.

Schritt 2: Rückforderung starten

Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, können Sie mich gern beauftragen, dann übernehme ich den Prozess für Sie.
Ein telefonisches Erstgespräch ist optional, auf 10 Minuten begrenzt und ist bei Forderungen ab 500 € kostenlos, bei kleineren Forderungen kostet es 30 € inkl. MwSt. Diese 30 € werden bei Erfolg angerechnet, so dass keine zusätzliche Belastung entsteht. Während des Prozesses informiere ich Sie über jeden Schritt. Sie müssen nichts selbst nachverfolgen.

Schritt 3: Anwaltskosten nur bei Erfolg

Nur bei Erfolg fällt mein Erfolgshonorar von 20 % an. Keine versteckten Gebühren, Sie wissen im Voraus genau, was auf Sie zukommt, und haben ein faires, nachvollziehbares Preismodell.

Mini-Kostenbeispiel (Streitwert 300 €)

Alle Preise brutto inkl. MwSt.

Szenario Telefonisches Erstgespräch Erfolgshonorar 20 % Ihre Anwaltskosten gesamt
Telefonat + Zahlung 300 € 30 € 60 € 60 €
kein Telefonat + Zahlung 300 € 0 € 60 € 60 €
Telefonat + Zahlung 120 € 30 € 24 € 30 €
kein Telefonat + Zahlung 0 € 0 € 0 € 0 €

Die Tabelle zeigt, wie transparent das Modell ist: ein Telefonat wird bei Erfolg angerechnet und das Risiko für Sie bleibt minimal. Auch wenn die ursprüngliche Forderung höher war, wird nur der tatsächlich gezahlte Betrag für das Erfolgshonorar herangezogen.

FAQ

Bild: KI, prompt: Thomas Meier-Bading

Warum arbeitet ein Anwalt für so wenig Geld?

Zum Einen mag ich es nicht, wenn Einzelne gegen undurchsichtige Geschäftsmodelle keine Chance haben, und ich weiß, wie man das ändert.
Zum Anderen bewegen sich nicht alle Aufträge bei wenigen hundert Euro. Es bleibt auch nicht beim Erfolgshonorar vom Mandanten, sondern im Erfolgsfall zahlt ja der Gegner noch die RVG-Gebühren obendrauf.

Was kostet mich mein Anwalt wirklich?

Ihr Anteil ist 20 %, nur zu zahlen bei Erfolg. Die RVG-Gebühren trägt der Gegner. Keine versteckten Kosten, kein Vorschuss, keine Überraschungen.

Muss ich vorher telefonieren?

Nein. Das telefonische Erstgespräch ist optional, dauert maximal 10 Minuten und kostet 30 €, wenn der Streitwert unter 500 € liegt (die 30 € werden bei Erfolg angerechnet). Wenn Sie mir lieber nur schreiben wollen, reicht das völlig und kostet nichts.

Wie schätzen Sie die Erfolgsaussicht ein?

Ich sage Ihnen nach Sichtung der Unterlagen direkt, ob sich das lohnt oder nicht. Wenn ich keinen Erfolg sehe, sage ich das auch, allein schon aus Eigeninteresse: dann verdiene ich nämlich nichts.

Wie schnell geht das?

Die Erstprüfung dauert ein paar Tage. Dann entscheiden Sie, ob Sie weitermachen wollen.

Ist mein Fall überhaupt ernst genug?

Selbst 2-300 € sind kein Kleingeld – und das ist nicht die einzige Größenordnung, die ich bearbeite. Und ja, ich nehme das ernst.

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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