Letztes Update Stand: 14.6.2026, Lesezeit ca. 3 min

Expotentieller Vertrieb: Wenn das Modell mathematisch nicht aufgeht

Expotentieller Vertrieb verspricht Einnahmen durch Werbung neuer Teilnehmer. Das Modell klingt einfach – hat aber ein strukturelles mathematisches Problem. Eine Erklärung des Mechanismus, warum er zwangsläufig an Grenzen stößt, und ab wann er rechtlich zum Problem wird.

Was ist ein expotentieller Vertrieb?

Ein Professor an einer vollgekritzelten Tafel mit Expotentialfunktionen.
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Ein expotentieller Vertrieb (von mir so benannt, kein feststehender Rechtsbegriff) ist keine Raketenwissenschaft, sondern ein ganz einfacher Gedanke: Manche Vertriebsmodelle verkaufen nicht nur ein Produkt – sie verkaufen vor allem die Idee, selbst zum Verkäufer zu werden. Wer andere wirbt, verdient an deren Umsatz und wenn diese wiederum werben, verdient sie eine Stufe tiefer.

Der Mechanismus ist schnell erklärt: Jeder Teilnehmer wirbt 20 neue. Die wiederum werben wieder je 20 neue. Nach sechs Stufen sind das über 64 Millionen Personen – mehr Menschen als Deutschland erwachsene Einwohner hat. Aber so tief gehen die Strukturen gar nicht, das System bricht schon vorher zusammen, weil es in der Realität keine unbegrenzten Märkte gibt.

In der Praxis bedeutet das: Die frühen Teilnehmer profitieren, die späten zahlen drauf, weil das Modell es so vorsieht.

Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Rechtliche Einordnung

Solange die Vergütung überwiegend aus Verkäufen stammt, bewegt sich das Modell in Deutschland im legalen Bereich – auch wenn es für die meisten Teilnehmer unrentabel bleibt. Zur Strafbarkeit siehe unten.

Anbieter

Die folgenden Seiten befassen sich mit konkreten Anbietern, die nach dem Modell des expotentiellen Vertriebs arbeiten oder gearbeitet haben. Das bedeutet nicht, dass das in illegaler Weise geschieht (siehe dazu sogleich unten).

(bitte seitlich scrollen)

Wenn das System an seine Grenzen kommt

Das Ende sieht zunächst der Anbieter, denn er kennt Conversion-Raten, Stornoquoten und Support-Aufkommen. Wenn er trotzdem weiter Provisionspakete mit konkreten Gewinnerversprechen verkauft, handelt er möglicherweise mit Vorsatz. Die Folge wäre nicht mehr nur die Rückabwicklung, sondern auch der Ersatz des Gewinns, den die Partner bei einem funktionierenden System verdient hätten.

Wenn man also sieht, dass ein Anbieter plötzlich selbst mit dem Vertrieb beginnt, dann sollten die Signale auf rot stehen, denn dann investiert er nicht mehr in die Zukunft seiner Vertriebspartner.

Verschiedene Gesichter

Manche Systeme haben eine gewisse Neigung, in einem expotentiellen Vertrieb oder etwas sehr Ähnlichem zu enden. So z.B.:

  • Das Whitelabel oder PLR (private label right): man darf ein Produkt unter eigenem Namen weiterverkaufen und 80-90, oft sogar 100% der Einnahmen behalten. Der Anbieter lebt dann oft vom Upsell und verschafft sich auf diese Weise unterm Strich einen Stab an kostenlosen Vertrieblern für seinen Upsell, die sich alle mit dem Einstiegsprodukt begnügen - bis der Markt dafür ausgereizt ist.
    Folgende Anbieter arbeiten so oder ähnlich:

    (bitte seitlich scrollen)

  • Faceless Coaching: Man lernt in einem Kurs, wie man nicht selbst vor die Kamera treten muss, sondern ein KI-Avatar. Dann oft:
  • Kein eigenes Produkt nötig": Der Anbieter bietet irgendwann im Laufe des Funnels den Vertrieb des eigenen Produktes an.

Ab wann es illegal wird

Die Steigerungsform nennt man auch Schneeball- oder Pyramidensystem.

Die Strafbarkeit nach § 16 Abs. 2 UWG setzt voraus, dass der Eindruck vermittelt wird, allein oder hauptsächlich durch das Werben weiterer Teilnehmer lasse sich eine Vergütung erzielen. Dann nämlich müssen die Betreiber das eingezahlte Geld irgendwann zweckentfremden und an die früheren Teilnehmer auszahlen - bis keines mehr nachkommt.

Ob das der Fall ist, zeigt oft schon das Marketingmaterial. Ich habe für diesen Extremfall ein fiktives Beispiel erstellt.

ACHTUNG: Wenn das System die Grenze zum Illegalen überschritten hat, dann haftet jedes Glied in der Kette auf den Schaden!

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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