Online-Coaching Ratenzahlung verlängern
Ratenzahlung Online-Coaching verlängern
Viele bemerken nach Abschluss eines Online-Coaching-Vertrages, dass sie
sich die Raten eigentlich gar nicht leisten können.
Der erste Reflex, ein Widerruf, wird abgelehnt. Nun möchte der Kursteilnehmer
wenigstens die Ratenzahlung verlängern, denn er hat ja ncoh immer Interesse
an dem Kurs.
Rechtlicher Anker
Bei einem Online-Coaching-Vertrag, der nach § 7 FernUSG unwirksam ist,
können Sie Ihr Geld nach § 812 BGB zurückfordern.
Weniger als raus aus dem Vertrag geht natürlich immer: längere Ratenzahlung,
Preisminderung usw.
Kurz überdenken
Aber bevor Sie diesen Gedanken weiter vertiefen, fragen Sie sich: können
Sie noch etwas von jemandem lernen, nachdem er das Verhältnis und auch
den Ton weg von der ursprünglichen Freundschaft in einen Vertrag hat kippen lassen?
Gegen den Sie womöglich schon einen Anwalt eingeschaltet haben?
Wenn Sie für sich diese Frage mit „Ja” beantworten und trotzdem weiterlernen können und
wollen, kann durchaus eine verlängerte Ratenzahlung im Raum stehen.
Für alle anderen gilt: Sie können beim Online Coaching Geld zurück verlangen. Tun Sie das und suchen Sie sich einen seriösen Anbieter.
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