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Scan2Get - your money back

Zusammenfassung:

Eine Meridiem Finanz GmbH verlangt über 3.000 € für einen Vertrag „Scan 2 Get“ über einen Videokurs. Wer hier schlechte Erfahrungen gemacht hat: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) könnte einem helfen, sein Geld zurück zu bekommen, da Verträge ohne behördliche Erlaubnis nach § 7 FernUSG nichtig sind. Das gilt für viele Online-Coaching-Angebote.
Ø Lesezeit: ca 3 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • Geld zurück für Videokurs
  • Eine sichere Nummer?
  • die Klage
  • Videos zum Thema bei Youtube
  • Zwei Nutzerkommentare
  • Bewertung für diese Seite

Geld zurück für Videokurs

20.1.2024: Ein Mandant kommt mit einer Forderung einer Morari Inkasso GmbH aus Saarlouis zu mir, er soll über 3.000 € bezahlen, weiß aber nicht, wofür. Später stellt sich heraus: eine Meridiem Finanz GmbH aus Düsseldorf finanzierte angeblich eine Forderung einer Salameh Operations GmbH aus Augsburg für ein Angebot Scan-2-Get.com.

Verkauft wird in den Verträgen - mal wieder ein Videokurs. Die Kunden („Partner” genannt) wurden offenbar mit Aussichten auf leicht zu verdienendes Geld geködert und sollen nun kostenpflichtig geschult werden, um ihrerseits Restaurants für ein anderes Produkt der Scan2Get zu gewinnen, und zwar Aufsteller mit QR-Code. Für diese Ausbildung sollen die Interessenten erst einmal 3.000 € auf den Tisch legen, können dafür aber dann angeblich „30k jährlich” machen - mit 20 Minuten Aufwand pro Woche!

Eine sichere Nummer?

Bild: Scan2Get-Webseite, Screenshot: Thomas Meier-Bading

Wenn etwas zu schön klingt um wahr zu sein, dann ist es das meistens auch.
Mal kurz rechnen: 30.000 € für 16 Stunden Aufwand pro Jahr, das sind 1.875 € pro Stunde! So viel verdiene ich als Anwalt nicht.

OK, weiter rechnen: Nach Angaben an anderer Stelle auf der Webseite hat Scan2Get 200 „Partner” und 700 erfolgreiche „Kunden”, also 3,5 Restaurants pro „Partner”. Wenn das der Bestand ist, können nur die wenigsten „Partner” einen Vertrag pro Monat abschließen, um „30k jährlich” zu machen, denn dazu bräuchte man ja jeweils 12 Abschlüsse pro Jahr. Umso weniger bleibt dann für die anderen „Partner” übrig.

Also habe ich mal nachgeforscht, wie viele Restaurants in meiner Nähe denn so einen Aufsteller nebst QR-Code nutzen. Google „site:qr.scan-2-get.com” hat nur ca. 20 gefunden - in ganz Deutschland und Österreich. Zu meiner Anfragen bei der Salameh Operations GmbH, wie viele Restaurants eigentlich insgesamt an „Scan2Get” teilnehmen, habe ich weder auf meine E-Mail noch auf mein Einschreiben eine Reaktion erhalten.

Wie auch immer man das bewertet: am Ende soll es das Risiko des eigentlichen Kunden, nämlich des so genannten „Partners”, bleiben, ob überhaupt ein Markt für die Aufsteller in seiner Region vorhanden ist oder ob die Ausgaben für den Videokurs unterm Strich rausgeschmissenes Geld waren.

Und wieso eigentlich sollte Scan2Get nicht einfach Verkäufer einstellen, wenn das Geld so dermaßen leicht verdient ist? Schließlich haben sie ja für die Videos auch Verkäufer.

die Klage

Wie kommt der Mandant da nun wieder raus? Wie so oft beim Online-Coaching kann hier § 7 des Fernunterrichtsschutzsegetzes (FernUSG) helfen. Nachdem die Meridiem Finanz GmbH nicht auf die Forderung verzichten und auch nicht die gezahlten Raten zurück überweisen will, jedenfalls nicht ohne gerichtliche Entscheidung, tue ich ich ihr nun den Gefallen und habe mich am 20.3.2024 an das für die Meridiem Finanz GmbH zuständige Amtsgericht Düsseldorf gewandt.

Was können Sie tun?
Um die Forderungen abzuwehren, widersprechen Sie bitte der Forderung und forden Sie unter Fristsetzung Ihr Geld zurück. Dann warten Sie auf den Fristablauf oder Inkassopost (was zuerst kommt) und wenden Sie sich dann an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Ist das Angebot XY seriös?
Wenn Sie ebenfalls für einen Fernlehrgang, Online-Coaching, Videokurs o.ä. Geld bezahlen sollen, melden Sie mir den Fall gern zur Prüfung an. Eine Ersteinschätzung ist kostenlos.

Videos zum Thema bei Youtube

Video: Kursgebühren Scan2Get zurückholen (1:04)
Video: Gespräch mit meinem KI-Foto über Scan2Get (3:44)
Video: wie man mittels FernUSG aus Coaching-Verträgen rauskommt (0:58)


Zwei Nutzerkommentare

#2RA Meier-Bading03.06.2024 08:59+1Das ist ja das Schöne: man braucht keinen Grund anzugeben. Ob man gar keinen Vertrag geschlossen hat oder ob einem was Falsches erzählt wurde oder, oder, oder. Völlig egal. Wenn der Kurs nicht in der Liste steht, ist der Vertrag unwirksam. #1Marie01.06.2024 11:000Ich verstehe die Grundlage der Klage nicht ganz. Ihr Mandant wusste doch dass das Training 3.000€ kostet.Wieso möchte er es jetzt nicht zahlen?Nur zum besseren Verständnis..
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