Anwalt für Verträge & AGB – rechtssicher erstellen und prüfen
Fragen zum Vertragsrecht
Verträge begleiten uns vom ersten Angebot bis zum letzten Streit. Ich helfe deutschlandweit Unternehmen und Verbrauchern auf Deutsch oder Englisch bei:
Vertragsgestaltung, Vorlagen & Verhandlung
Wer bei mir einen Vertrag erstellen lässt, bekommt keinen Text, der aussieht wie aus dem Internet zusammengeschustert und keinen, der so lang ist, dass ihn keiner liest. Formulare, die seit Jahren laufen, prüfe ich gerne durch, meistens findet sich etwas. Sonderthemen sind hier AGB und NDA/Geheimhaltungsvereinbarungen.
Vertragsprüfung
Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Vertrag setzen, sehe ich mir gern den Entwurf der Gegenseite an. Bei einer Vertragsprüfung erhalten Sie eine Einschätzung, was Sie eingehen können und was Sie besser nachverhandeln.
Vertragserfüllung
Mangelt es an der korrekten Vertragserfüllung, helfe ich gern dabei, den Vertrag so durchzusetzen wie er ursprünglich vereinbart wurde. Wenn die vertraglichen Leistungen nicht erbracht werden, kümmere ich mich um die Forderungsdurchsetzung: erst außergerichtlich, dann auch gerichtlich. Welcher konkrete Weg der beste ist, besprechen wir vorab.
Beendigung von Verträgen
Manchmal lässt sich ein Vertrag anfechten, widerrufen oder kündigen, der längst unterschrieben ist. Aber was genau erklärt man da und was ist, wenn man die falsche Waffe zückt? Welcher Weg der richtige ist, erfahren Sie hier.
Und was passiert eigentlich, wenn es gar keinen Vertrag gibt?
Nun, “keinen Vertrag” gibt es sehr selten. Kein Vertragsdokument, sowas passiert schonmal. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, nur eben schlecht beweisbar und in manchen Fällen unwirksam (so z.B. beim Grundstückskauf oder einem Schuldanerkenntnis). Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen, und die sind in aller Regel gut ausgewogen. Senden Sie mir das Problem gern zu, ich sehe es mir an.
Die wichtigsten Vertragstypen
Nicht jeder Vertrag folgt denselben Regeln – und wer das nicht weiß, merkt es meist erst im Streit. Beim Kaufvertrag etwa wird die Gewährleistung gerne ausgeschlossen, was in AGB oft nach hinten losgeht. Beim Werkvertrag entscheidet die Abnahme über alles – Gewährleistungsfrist, Gefahrübergang, Fälligkeit. Wer einen Dienstvertrag mit Freelancern schließt, sollte die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit kennen. Darlehen zwischen Gesellschafter und GmbH müssen fremdüblich gestaltet sein, sonst interessiert sich das Finanzamt dafür. Im Gewerbemietvertrag fehlt Konkurrenzschutz oft einfach, weil niemand daran gedacht hat. Und beim Finanzierungsleasing trägt der Leasingnehmer das wirtschaftliche Risiko – auch wenn er nicht Eigentümer ist.
kurze Verträge halten länger
Von mir erstellte Vertragsformulare und AGB sind meistens kürzer als viele es von einem Anwalt erwarten würden (und als es viele Kollegen auch umsetzen), einfach weil:
- jedes Wort zu viel eine potentielle Gefahr der Abmahung in sich birgt,
- das Gesetz schon sehr viel regelt,
- man im B2C-Bereich eh nicht sehr weit vom Gesetz abweichen kann,
- kurze unkomplizierte Verträge und AGB mehr Vertrauen schaffen als 30 Seiten in Schriftgröße 8,
- wenn man nur das Gesetz wiederholt, man die AGB anpassen muss, sobald sich das Gesetz ändert.
Ausnahme: in wenigen häufigen Situationen kann es für die Mitarbeiter leichter sein, den Kunden auf § 3 der AGB oder des Vertrages zu verweisen als sich erst den richtigen Paragrafen aus dem BGB herauszusuchen.
Manch einem schweben wirklich diese 30 Seiten AGB in Schriftgröße 8 vor, weil es schön pömpig wirkt. Wenn es nur darauf ankommt, suchen Sie bitte einen anderen Anwalt. Denn wie sagte schon Goethe: „Ich schreibe dir einen langen Brief, für einen kurzen habe ich keine Zeit.“
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