-9 Forderung durchsetzen: Inkasso, Mahnbescheid und Gericht
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Forderungen durchsetzen – Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckung

Eine Forderung durchsetzen tut man am besten stufenweise: erst außergerichtlich, dann mit gerichtlicher Hilfe. Lohnt sich ein Inkassobüro? Was ist ein Mahnbescheid? Und was sollten Schuldner beachten, wenn Post vom Gericht kommt?

Forderungen durchsetzen

Drei Herren mit Schäferhund wollen ins Haus.
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Eine Forderung durchzusetzen geschieht meist in mehreren Stufen. Zuerst schreibt ein Anwalt oder ein Inkassobüro. Dann erst geht es vor Gericht, einfach weil Zeit und Kosten solch ein gestuftes Vorgehen nahelegen. Übrigens ist es keine Pflicht, vor den Maßnahmen erstmal drei Mahnungen zu schicken - das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Inkasso

Wenn man eine Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt, dann treibt das Inkassounternehmen sie im eigenen oder fremden Namen ein, manchmal gegen eine Provision, manchmal gegen einen Abschlag auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen. Für den Schuldner können Inkassokosten in gesetzlich begrenzter Höhe obendraufkommen, aber nicht immer. Schuldner der Inkassokosten ist in erster Linie der Auftraggeber. Erst wenn dessen Schuldner sie tatsächlich erstattet, ist der Forderungsgläubiger entlastet.

Für den Gläubiger ist Inkasso übrigens keine Garantie. Ob die Forderung berechtigt ist oder ob der Schuldner zahlen kann, prüft das Inkassounternehmen nicht. Wer eine zweifelhafte Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt, riskiert also im Streitfall zusätzliche Kosten.

Auf der Schuldnerseite: Inkassobüros schicken Post, und zwar nur das. Da stehen nicht wie oben oder im Fernsehen dargestellt drei kahlgeschorene Herren mit Schäferhund vor der Tür und sagen: „wo ist Geld?”. Inkassobriefe sind oft dramatisch formuliert. Das ändert nichts an der Rechtslage. Wer die Forderung für unberechtigt hält, sollte das schriftlich mitteilen – und zwar dem Gläubiger, nicht nur dem Inkassounternehmen.

Mahnbescheid: reagieren, nicht ignorieren

Wer Post vom Gericht bekommt, muss reagieren. Ein Mahnbescheid, dem nicht widersprochen wird, wird auf Antrag vollstreckbar und dann sind inhaltliche Einwände zu spät. Das gilt auch für Mahnbescheide aus dem Ausland (europäischer Zahlungsbefehl). Wer einen Brief auf Spanisch oder Englisch vom Gericht bekommt, sollte nicht auf eine Übersetzung warten. Die Frist für deutsche Mahnbescheide beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Wichtig: der Widerspruch muss gegenüber dem Gericht erklärt werden, nicht gegenüber dem Gläubiger dessen Vertretern. Dazu gibt es Formulare, aber auch wichtig: zu diesen Formularen wiederum gibt es Betrüger, deren Seiten nur auf den ersten Blick so wirken, als seien sie vom Gericht. Bitte nutzen Sie für deutsche Mahnbescheid nur die Webseite online-mahnantrag.de.

Vollstreckung

Mit einem „Titel” (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis) kann man bei Nichtzahlung vollstrecken. Wenn es sich bei der Schuld um Geldforderungen handelt, kann man z.B. Konten, Lohn oder Forderungen pfänden lassen. Man kann den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung beauftragen oder mit der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

Welches davon das richtige Mittel ist, hängt davon ab, was der Schuldner hat und wo es zu finden ist. Das herauszufinden ist Aufgabe der Vermögensauskunft, die man ebenfalls über einen Gerichtsvollzieher einholt.

Kontakt:

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