-20 Vertrag prüfen: Haftungsfallen, Klauseln und Stolperfallen erkennen
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Verträge prüfen lassen bevor Sie unterschreiben

Ein Vertrag kann wirksam und trotzdem schlecht für Sie sein. Ich prüfe Haftungsklauseln, Gerichtsstandsklauseln, Kündigungsfristen und auch, was der Vertrag nicht regelt – und verhandle Änderungen mit der Gegenseite. Für kleine Verträge gibt es auch einen schnellen Check.

Verträge prüfen

Eine Lupr über einem Vertrag
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte ihn auch verstehen. Sonst erfährt man erst dann, was drin steht, wenn es Streit gibt, aber dann ist es für Änderungen zu spät. Darum lassen Sie zumindest die wichtigen Verträge vom Anwalt prüfen.

Was prüfe ich genau?

Es geht meistens nicht nur darum, ob der Vertrag wirksam ist. Ein Vertrag kann vollständig wirksam und trotzdem schlecht für Sie sein.

Harmlos klingende Haftungsklauseln können erhebliche Risiken verstecken. Laufzeiten und Kündigungsfristen können unverhältnismäßig sein, Gerichtsstandsklauseln geradezu absurd, Vertragsstrafen übermäßig oder fehlen, obwohl sie nötig sind, und vieles mehr. Es gibt jede Menge Stolperfallen.

Was ich außerdem prüfe: was im Vertrag nicht steht. Wenn ein Vertrag wichtige Fragen offen lässt, dann gilt das Gesetz - das muss nicht schlimm sein, man sollte es nur wissen.

Was Sie vor der Prüfung wissen sollten

Je klarer Sie formulieren, was Sie mit dem Vertrag wollen, desto gezielter kann ich prüfen. Eine Vertragsprüfung ist kein juristisches Gutachten des gesamten Textes mit Anmerkungen zu jeder Klausel. Es ist eine Einschätzung der wesentlichen Risiken und eine Empfehlung, was nachverhandelt werden sollte.

Wer unter Zeitdruck unterschreiben soll, sollte das sagen. Manchmal reicht ein schneller Blick auf einige kritische Stellen.

Kleine Verträge

Nicht jede Vertragsprüfung lohnt sich wirtschaftlich. Wer einen Vertrag mit 500 Euro Wert prüfen lassen will, sollte das vorher abwägen. Was ich in solchen Fällen anbieten kann: ein kurzer Blick auf die größten Fallen, meistens reicht das.

Nach der Prüfung ist vor der Verhandlung

Das Ergbnis der Prüfung sind bisweilen Änderungswünsche, die ich gern mit der Gegenseite verhandle. Manchmal ist das Ergebnis auch: dieser Punkt ist nicht verhandelbar, und den sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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