NDAs vom Anwalt erstellen lassen
Was sind Non-Disclosure-Agreements?
Ein NDA (Non-Disclosure-Agreement) oder auch einfach Geheimhaltungs-, Verschwiegeheits- oder Vertraulichkeitsvereinbarung wird unter Unternehmen gern abgeschlossen, um bei einer Zusammenarbeit vertrauliche Interna zu schützen. Bei solch einem Vertrag geht es einerseits um die Daten, die man kontrolliert an den Geschäftspartner herausgibt, andererseits aber auch um diejenigen, die der Geschäftspartner am Rande erfährt. Wichtig ist es dabei, die Daten auch wirklich zu schützen, denn es drohen beispielsweise Geldbußen im Falle von Insiderhandel, wenn eines der beteiligten Unternehmen börsennotiert ist.
Was hat es mit der Vertragsstrafe auf sich?
Der Justiar des Kunden besteht auf einem NDA mit Vertragsstrafe? Guter Jurist! Denn ein NDA ist im Grunde ein Unterlassungsversprechen. Es zu unterlassen, dies und jenes genau definierte Geheimnis nach außen zu tragen. Wie wir eingangs gelernt haben, ist es von teils enormer Bedeutung, dass die Daten auch wirklich vor Weitergabe geschützt sind. Und bei ein Unterlassen sichert man durch eine Vertragsstrafe für den Fall des Verstoßes ab. Denn nur dadurch, so die Rechtsprechung zu Unterlassungsansprüchen, kann die Ernstlichkeit belegt werden.
Je nachdem, wie ernst es dem Kunden ist, kann man versuchen, die Vertragsstrafe wegzuverhandeln. Aber was dann bleibt, ist eine reine Absichtsbekundung ohne Konsequenz: „aber nicht weitersagen”, denn konkreten Schadenberechnungen sind schwer zu beweisen.
Was ist billiges Ermessen?
Insbesondere stören sich Nichtjuristen gern an der Formulierung:
eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe
..und lesen daraus: „nach freiem Belieben”. Sie haben Angst, der Verletzte kann 1 Million fordern und der Verletzer muss sie bezahlen. Aber das heißt es gar nicht. „Billiges Ermessen” bedeutet: gemessen an allen Umständen: dem Ausmaß des entstandenen Schadens, dem Grad des Verschuldens, des Mitverschuldens, dem Alter und Bedeutung der Daten, dem Zahlunsgvermögen des Verletzers (es kann ja beide betreffen) legt der Unterlassungsgläubiger einen verhältnismäßigen Betrag fest, der so „Pi mal Daumen” das Problem erfasst. Das ist auch für ihn nicht einfach.
Diese Entscheidung wiederum kann der Verletzer von einem Gericht überprüfen lassen. Eine Million fließt also so gut wie sicher nicht bei Firmen ohne eigene Rechtsabteilung.
Am Ende steht oft ein Kompromiss
In aller Regel werden solche Meinungsverschiedenheiten durch einen Kompromiss bereinigt, denn beide Seiten brauchen sich gegenseitig. Ein Kompromiss könnte z.B. so aussehen, dass man die Vertragsstrafe nach oben deckelt.
Das hat auch für den Unterlassungsgläubiger Vorteile: diese ganze Abwägung ist nämlich alles andere als ein einfacher Prozess, weil man immer einen Rechtsstreit über die Höhe der Vertragsstrafe riskiert. Eine Begrenzung nach oben hilft auch ihm, den jeweiligen Verstoß besser einzuordnen und das billige Ermessen halbwegs richtig auszuüben. Auch hier kann ein Anwalt helfen, der sich im Vertragsrecht gut auskennt.
Warum ein Schiedsgericht?
Gern wird für sämtliche Streitigkeiten ein Schiedsgericht vereinbart. Das hat den Hintergrund, dass bei ordentlichen Gerichten die Verhandlungen öffentlich sind, bei Schiedsgerichten aber Verschwiegenheit vereinbart werden kann. Da es um wichtige Geschäftsgeheimnisse geht, die sogar per Vertragsstrafe abgesichert werden müssen, macht es wenig Sinn, wenn das Gericht dann öffentlich verhandelt und am besten noch das Urteil veröffentlicht. Darum ein Schiedsgericht.
Hinweis: Vorsicht bei Schiedgerichtsvereinbarungen mit Vertragspartnern aus den USA oder bei Geltung amerikanischen Rechts. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema „Discovery-Verfahren”.
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