Verträge erstellen vom Anwalt
Vertrags-Erstellung vom Anwalt
Mit Vertragsformularen ist es wie mit den Zähnen: wenn man sie nicht pflegt, wird es irgendwann teuer.
Viele Unternehmer haben teils sehr umfangreiche Vertragsformulare, die seit Jahren verwendet, hin und wieder nachgebessert, aber irgendwann in einem Status X belassen und nur noch per Copy&Paste vervielfältigt werden. Konsistenz mit den AGB? Fehlanzeige. AGB überhaupt wirksam vereinbart? „Glaube schon”.
Solch ein Zustand ist alles andere als professionell und in der heutigen Zeit, wo jeder alles von einer KI überprüfen lässt, nicht mehr tragfähig. Stellen Sie sich nur vor, etwas davon ist unwirksam. Dann können Sie sich das Papier auch komplett sparen.
Anwalt erstellt Verträge
Lassen Sie Ihre Verträge von einem Anwalt erstellen bzw: erst einmal durchgehen und überprüfen, der sich im Vertragsrecht gut auskennt. Insbesondere bei Arbeitsverträgen ist das soeben übertrieben geschilderte Vorgehen tödlich: das Arbeitsrecht ändert sich ständig. Aber auch bei anderen typischen Verträgen wie:
- Lieferverträge
- Serviceverträge
- Mietverträge
- Partnerschafts- und Kooperationsverträge
- NDAs (Verschwiegenheitsvereinbarungen)
- Arbeitsschutz- und Sicherheitsvereinbarungen
sind regelmäßige Anpassungen an die Rechtslage mehr als durchaus sinnvoll: sie entscheiden im Zweifel über bares Geld.
Häufige Probleme in Vertragsunterlagen:
- AGB werden nicht wirksam einbezogen. Folge: Alle Schutzklauseln greifen nicht.
- Haftung oder Gewährleistung werden pauschal ausgeschlossen. Folge: Die Klausel ist unwirksam, es gilt die volle gesetzliche Haftung.
- „Änderungen bedürfen der Schriftform“. Folge: Die Klausel ist oft unwirksam.
- Genannte Anlagen fehlen oder widersprechen dem Text. Folge: Unklarheit darüber, was tatsächlich vereinbart wurde.
unwirksame Klauseln sind gefährlich
Ist eine Vertragsklausel unwirksam oder (noch schlimmer) sind wegen eines Fehlers im Formular die AGB gar nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden, dann gilt die gesetzliche Regelung. Diese ist zwar immerhin überhaupt eine Regelung, aber selten ist sie unternehmerfreundlich. Nur: Das bemerken Sie nicht beim Vertragsschluss, sondern erst im Streitfall, also genau dann, wenn es für Änderungen zu spät ist.
Gerade im Verkehr mit Verbrauchern muss alles up-to-date sein. Ist beispielsweise eine nötige Widerrufsbelehrung fehlerhaft, dann läuft die Widerrufsfrist über ein Jahr. Ist sie hingegen gar nicht nötig, dann hat man plötzlich und ohne Not ein Widerrufsrecht hinzu vereinbart.
Beides passiert übrigens ohne aktives Zutun des Vertragspartners nur durch einen vermeidbaren Fehler im eigenen Text.
Auch Formulare sind AGB
Jedenfalls juristisch fallen Vertragsformulare unter das AGB-Recht, auch wenn nicht „AGB” drübersteht. Es genügt, wenn sie vom Verwender vorformuliert und für die mehrfache Verwendung bestimmt sind. Das ist bei einem Vertragsformular immer der Fall, sonst bräuchte man kein Formular. Einzig per Text auszufüllende Passagen fallen nicht darunter.
Das AGB-Recht ändert sich häufig und birgt jederzeit enorme Risiken der Unwirksamkeit.
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