Arbeitszeugnis: Was bedeuten die Formulierungen?

Arbeitszeugnisse nutzen eine eigene Sprache mit versteckten Bewertungen. Die Formulierungen bestimmen den Gesamteindruck, doch viele Arbeitnehmer durchschauen die Codes nicht. Erfahren Sie, wie Zeugnisse gelesen werden und wann ein Anspruch auf Überprüfung besteht – ohne dass Beweise vorgelegt werden müssen. Der Ratgeber zeigt typische Formulierungen und deren Bedeutung für Bewerbungen und Gehaltsverhandlungen und verweist auf einen Zeugnisgenerator.

Zeugnissprache für alle

Das Arbeitszeugnis ist für viele das einzig wichtige Dokument, das sie aus einem Arbeitsverhältnis mitnehmen. Es wird schließlich von künftigen Arbeitgebern gelesen. Das Problem: Zeugnisse werden in einer eigenen Sprache geschrieben, die nach außen positiv klingt, aber intern verstanden wird. Wer das nicht weiß, unterschreibt eine Bewerbungsbehinderung.

Die Grundregel ist: Ein Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber nicht lügen. Arbeitgeber und Personaler haben das über Jahrzehnte zu einer Kunst entwickelt, die mit dem normalen Sprachgebrauch wenig zu tun hat.

Die wichtigsten Formulierungen

„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist die Bestnote – Note 1. Fehlt das Wörtchen “stets” oder wird “vollsten” zu “vollen”, dann wird es schon eine 2. Fehlen beide, landet man bei einer 3. „Zu unserer Zufriedenheit" ohne jedes Adverb ist eine 4. Im Zeugnisdeutsch ist das ein vernichtendes Urteil.

Ähnliches gilt für Sozialverhalten. “Er/Sie war bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt” ist eine gute Formulierung. Fehlt eine der drei Personengruppen, ist das eine Kritik. Oder: “Sie/Er hat sich für die Belange der Belegschaft eingesetzt” kann ein versteckter Hinweis auf Betriebsratstätigkeit oder Konfliktbereitschaft sein.

Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Und die Schlussformel: Fehlt ein Satz des Dankes oder fehlen die Zukunftswünsche, ist das in der Zeugnissprache eine bewusste Auslassung: man ist froh, dass der Kollege weg ist.

Nutzen Sie am besten meinen Arbeitszeugnis-Generator als Ausgangspunkt und sehen Sie, wie die Bewertungen für verschiedene Noten in etwa lauten könnten.

Zeugnis anfechten

Wer eine bessere Note als “befriedigend” haben will, trägt dafür die Beweislast, so die ständige Rechtsprechung des BAG. Das bedeutet: Sie müssen im Grunde all Ihre Tätigkeiten und Ergebnisse dokumentiert haben. Ein schlechtes Zeugnis einfach hinzunehmen lohnt sich trotzdem selten: Formulierungsfehler, fehlende Gesamtnote oder bewusst negative Codes sind angreifbar, ohne dass Sie die Beweislast tragen.

Zwischenzeugnis

Sie haben jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Aber viele Arbeitnehmer haben Angst davor, dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass man sich umsieht und dass das Zeugnis daher eher mittelmäßig ausfallen könnte. Darum sollten Sie Zwischenzeugnisse regelmäßig und unauffällig nach dem Kalender einfordern, auch wenn Sie gar keine Ambitionen haben zu gehen: nach der Probezeit und dann regelmäßig im Jahresabstand. Das hat zudem Vorteile bei Gehaltsverhandlungen: Über ein schlechtes Zeugnis kann man bisweilen besser diskutieren als über eine ausgebliebene Lohnerhöhung. Und ist das Zeugnis gut, fällt es auch leichter, mehr Geld zu fordern.

Urteile zum Thema Zeugnis

Folgende Urteile befassen sich mit dem Thema Zeugnis (Liste noch sehr unvollständig):

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FAQ

Mein Zeugnis klingt gut, aber ich bekomme keine Einladungen. Woran liegt das? Lassen Sie es prüfen. Was gut klingt, muss es nicht sein. Ein erfahrener Blick erkennt problematische Formulierungen sofort.

Kann ich den Wortlaut des Zeugnisses selbst vorschlagen? Ja – und das ist oft der schnellste Weg. Viele Arbeitgeber übernehmen einen gut formulierten Entwurf, den der Arbeitnehmer vorlegt.

Wie lange habe ich Zeit, ein Zeugnis einzufordern? Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Aber: Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Durchsetzung in der Praxis.

Was kostet mich das? Schreiben Sie mir kurz, was im Zeugnis steht. Ich sage Ihnen direkt, ob und wo es hakt.

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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