Letztes Update Stand: 1.6.2026, Lesezeit ca. 2 min 🇬🇧

LAG Hamm: Zeugnis muss Firmenbriefkopf haben

Ein Arbeitszeugnis muss einen ordnungsgemäßen Briefkopf mit Name und Anschrift des Arbeitgebers enthalten. Fehlt dieser, gilt der Anspruch als nicht erfüllt – selbst bei guter Bewertung. Das LAG Hamm bestätigte ein Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber.

Zeugnis ohne Briefkopf ist ungültig

Arbeitszeugnis mit Firmenbriefkopf
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied am 19. Februar 2026 (9 Ta 319/25): Ein Arbeitszeugnis muss einen ordnungsgemäßen Briefkopf mit Name und Anschrift des Arbeitgebers haben. Fehlt dieser, ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt – selbst wenn die Bewertung positiv ausfällt. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis auf Firmenpapier ausstellen, wenn er solches im Geschäftsverkehr nutzt.

Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
mit 266 google-Rezensionen
Bewertung: 5,0 ⭐⭐⭐⭐⭐

Warum der Briefkopf wichtig ist

Ein Arbeitszeugnis ist ein offizielles Dokument. Es muss klar erkennbar sein, wer es ausgestellt hat. Ohne Briefkopf wirkt es unprofessionell oder sogar wie eine Fälschung. Das Gericht bestätigte, dass der Arbeitgeber seine Pflicht nicht erfüllt, wenn er das Zeugnis ohne Briefkopf aushändigt – selbst wenn der Inhalt stimmt.

Was im Streitfall passierte

Eine Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen: Sie sollte ein „sehr gutes“ Zeugnis erhalten. Der Arbeitgeber schickte ihr zwar ein Zeugnis, aber ohne Briefkopf und nicht auf Firmenpapier. Die Arbeitnehmerin forderte daraufhin die korrekte Version ein. Als der Arbeitgeber nicht nachbesserte, setzte das Gericht ein Zwangsgeld fest.