Letztes Update Stand: 22.7.2026, Lesezeit ca. 2 min

The Turkey-Deal

Manche Anbieter vereinbaren extrem hohe Vertragssummen, wodurch Kunden sich schlussendlich auf Vergleiche einlassen. Die Zahlung basiert dann auf dem Vergleich und nicht auf tatsächlicher Leistungserbringung. Betroffene sollten frühzeitig rechtliche Prüfungen veranlassen und zudem auf korrekte Streitwertberechnung achten.

Der aufgeplusterte Truthahn

Ein aufgeplusterter Truthahn in der Morgensonne vor einem Weibchen.
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Truthähne schlagen ein Rad, um sich größer zu machen. Sie werden dadurch nicht stärker, sondern nur größer - Feinde sollen es sich zweimal überlegen, ob sich der Angriff lohnt, und auch die Weibchen stehen drauf.

Einige Vertragskonstruktionen wirken sehr ähnlich: es wird eine Vertragssumme vereinbart, die durch ihre schiere Größe kaum bezahlbar ist, was wiederum zu einem Vergleich ohne Gegenleistung führt.

Das Muster in drei Schritten

Das Muster wiederholt sich nicht nur bei hochpreisigen Coachings, Mentoring-Programmen und Investment-Kursen, sondern ist weiter verbreitet als man denken mag:

  1. Kein Preis vorab. Erst Bewerbung, dann Beratungsgespräch, dann der Vertragsabschluss. Ohne Kenntnis vom Preis kann ein Kunde nicht vorher rechnen und vergleichen oder abschätzen, ob er es sich auch wirklich leisten kann. Statt dessen gibt es erstmal eine „kleine” Anzahlung.
  2. Hoher Preis im Call. (Exkurs: Sonstige hochpreisige Coaching-Angebote bewegen sich normalerweise im Bereich von ca. 5- 15.000 €, üblicherweise wird dort eine Ratenzahlung angeboten, weil sich die wenigsten solche Summen leisten können.)
    Wenn aber nun ein solcher oder auch ein deutlich höherer Preis ohne Ratenzahlung angeboten wird, dann können die meisten Anbieter kaum davon ausgehen, dass die meisten Kunden ihn tatsächlich bezahlen können.
  3. Der Deal. Nach fehlgeschlagener Finanzierung stellt der Kunde fest, dass er sich das Produkt gar nicht leisten kann und versucht, aus dem Vertrag zu kommen. Der Weg zum Anwalt wird teuer, wenn es dort nach dem Streitwert geht. Der Vertrag sieht in der Erstberatung halbwegs wasserdicht aus, die Anwaltskosten wären in etwa so hoch wie die Anzahlung. Also steht daher am Ende ein Deal: man belässt es beim Status Quo: die „kleine” Anzahlung verbleibt beim Anbieter, auf den Restbetrag wird verzichtet, weil ja noch keine Leistung erbracht wurde.

Was unterm Strich bleibt

Unterm Strich bekommt der Anbieter die „kleine” Anzahlung, ohne eine Leistung erbringen zu müssen. Und das nur durch drei kleine Elemente: extrem hoher Preis, Anzahlung und halbwegs sicherer Vertrag.

Wenn das planmäßig erfolgt, weil es sich z.B. irgendwann mal so ergeben hat und der Anbieter es ausgebaut hat, dann ist der wahre Streitwert (also der Wert aus dem sich u.a. die Anwaltskosten errechnen) eine in in kürzester Zeit verdiente Anzahlung, denn nur darum geht es dem Anbieter dann in dem Fall.

Was tun, wenn Sie in so einem Vertrag stecken

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist: verhandeln Sie nicht selbst. Weisen Sie Ihren Anwalt darauf hin, er solle im Einzelfall genau prüfen, ob der Streitwert nicht nur in Höhe der Anzahlung besteht. Die meisten Verträge sind zum Glück nicht absolut wasserdicht. Und warten Sie nicht ab: Das spielt der Kalkulation der Anbieter in die Hände, denn Zeit und Unsicherheit sind Teil ihres Geschäftsmodells.

Und der Truthahn - ob der sich nun aufplustert oder nicht!


Kontakt:

Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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Bewertung: 5,0 ⭐⭐⭐⭐⭐
  • Keine Unterlagen? Kein Problem, manchmal habe ich schon ähnliche.
  • Sie sind nicht der oder die Erste mit einem Coaching-Fall.
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