Letztes Update Stand: 2.5.2026, Lesezeit ca. 4 min

Wo haben Online-Coaching-Anbieter ihre Firmen? Internationale Standorte im Check

Online-Coaching und MLM nutzen oft internationale Firmenstandorte, um Steuern zu sparen oder sich zu verstecken. Welche Länder wie USA, Dubai oder Zypern sind beliebt? Analyse von Hintergründen und Risiken für Nutzer in Deutschland.

Coaching nach Ländern

Eine Frau im Liegestuhl mit Kokusnuss in der Hand, alles auf einem Berg Goldmünzen. Im Hintergrund Palmen.
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Online-Coaching und Multi-Level-Marketing ist ursprünglich ein Trend aus den USA, schwappt aber schon seit Jahrzehnten in alle Welt. Viele Anbieter sind aus Deutschland und sitzen aber offiziell mit ihrer Firma in einem Briefkasten im Ausland – um Steuern zu sparen, um sich zu verstecken, was weiß ich. In vielen Fällen ist das für den Nutzer egal, weil er sich an deutsche Zahlungsdienstleister wenden kann, z.B. Digistore24, CopeCart, Ablefy oder Klarna.

Folgende Länder sind oft vertreten:

USA

Die USA haben keine bundesweite Registrierungspflicht für Unternehmen – jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regeln. Das macht die Recherche je nach Standort sehr unterschiedlich einfach oder schwierig.

Weit verbreitet ist Florida, das ein öffentlich einsehbares Handelsregister führt – deutsche Hintermänner sind dort recht einfach zu ermitteln. Anders sieht es in Wyoming oder New Mexico aus: Beide Staaten erlauben anonyme LLC-Gründungen ohne Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten, was sie zu beliebten Domizilen für intransparente Strukturen macht. Wyoming hat zudem keine Körperschaftsteuer und verlangt minimale Berichtspflichten.

Anbieter in den USA nutzen oft den Langzeitfunnel.

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In Florida lassen sich Klagen aus Deutschland gut zustellen, in anderen Bundesstaaten nicht so. Wenn es gelingt: die Vollstreckung erfolgt möglichst bei Drittschuldnern in Deutschland wie z.B. Klarna.

Ein Steuersitz im Ausland illustriert den Grad der sozialen Verantwortung eines Anbieters oft besser als so manche wohlklingende Bekundung.

Dubai und VAE

Dubai gehört zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, einer Föderation aus sieben Emiraten ohne allgemeine Einkommensteuer für Privatpersonen. Bis 2023 gab es auch keine Körperschaftsteuer – seitdem gilt ein Satz von 9 %, aber mit zahlreichen Ausnahmen. Freizonen wie Jebel Ali oder Dubai Multi Commodities Centre erlauben 100 % ausländisches Eigentum und bieten zusätzliche Steuervorteile.

Für Außenstehende sind Firmenstrukturen in den VAE schwer zu durchleuchten: Es gibt kein öffentlich zugängliches zentrales Handelsregister. Wer dort ansässig ist, muss auch keine Jahresabschlüsse veröffentlichen.

Das macht Dubai zur beliebten Kulisse für das vermeintliche oder reale Luxusleben, das im Coaching-Marketing so gerne inszeniert wird – und gleichzeitig zur ernsthaften Steueroase.

Anbieter in Dubai nutzen oft den Kurzzeitfunnel.

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In Dubai lassen sich Klagen aus Deutschland nicht gut zustellen. Wenn es gelingt: die Vollstreckung erfolgt möglichst bei Drittschuldnern in Deutschland wie z.B. Klarna.

Ein Steuersitz im Ausland illustriert den Grad der sozialen Verantwortung eines Anbieters oft besser als so manche wohlklingende Bekundung.

Zypern

Zypern ist EU-Mitglied und hat dennoch einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der Union: 12,5 %. Hinzu kommen attraktive Sonderregelungen für Dividenden und Kapitalerträge. Das Land hat sich seit Jahren als Holding-Standort für europäische und außereuropäische Unternehmen etabliert.

Die Gründung einer zyprischen Limited ist unkompliziert und wird von zahlreichen lokalen Dienstleistern als Komplettpaket angeboten – inklusive Firmenadresse, Direktorenstellung und Bankverbindung. Das ist legal, macht die Rückverfolgung zum deutschen Hintermann aber aufwendig.

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In Zyperm kann man immerhin Klagen aus Deutschland halbwegs zustellen, und das ohne Übersetzungskosten, weil der Gegner Deutsch kann. Die Vollstreckung erfolgt möglichst bei Drittschuldnern in Deutschland wie z.B. Klarna.

Ein Steuersitz im Ausland illustriert den Grad der sozialen Verantwortung eines Anbieters oft besser als so manche wohlklingende Bekundung.

Österreich

Österreich hat als deutschsprachiges Nachbarland einen niedrigschwelligen Zugang für deutsche Unternehmer. Die GmbH-Gründung ist mit einem Mindeststammkapital von 10.000 € günstiger als in Deutschland (25.000 €). Das Firmenbuch ist öffentlich zugänglich.

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In Österreich kann man vollstrecken, und das ohne Übersetzungskosten. Die Klagen versuchen wir nach Deutschland zu ziehen.

Schweiz

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat aber Kantone mit sehr unterschiedlichen Steuersätzen – Zug und Schwyz gelten als besonders günstig. Schweizer Firmen genießen international ein seriöses Image, was sie für Coaching-Anbieter attraktiv macht, die Vertrauen signalisieren wollen.

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In der Schweiz kann vollstrecken, und das ohne Übersetzungskosten. Die Klagen versuchen wir nach Deutschland zu ziehen.

Spanien

Spanien ist EU-Mitglied mit einem nominellen Körperschaftsteuersatz von 25 %, aber verschiedenen Sonderregimen. Für Ausländer mit Wohnsitz in Spanien gibt es das sogenannte Beckham-Gesetz, das Auslandseinkünfte unter bestimmten Voraussetzungen von der spanischen Steuer befreit – ein bekannter Anreiz für Auswanderer.

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In Spanien kann man immerhin Klagen aus Deutschland gut zustellen, und das ohne Übersetzungskosten, weil der Gegner Deutsch kann. Die Vollstreckung erfolgt möglichst bei Drittschuldnern in Deutschland wie z.B. Klarna.

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Sie erreichen mich zu den üblichen Bürozeiten per Telefon: 030/34060478, Whatsapp (Text): +4916091067827 oder E-Mail: anwalt@meier-bading.de RA Meier-Bading ist seit über 20 Jahren als Anwalt tätig
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