Wo haben Online-Coaching-Anbieter ihre Firmen? Internationale Standorte im Check
Coaching nach Ländern
Online-Coaching und Multi-Level-Marketing ist ursprünglich ein Trend aus den USA, schwappt aber schon seit Jahrzehnten in alle Welt. Viele Anbieter sind aus Deutschland und sitzen aber offiziell mit ihrer Firma in einem Briefkasten im Ausland – um Steuern zu sparen, um sich zu verstecken, was weiß ich. In vielen Fällen ist das für den Nutzer egal, weil er sich an deutsche Zahlungsdienstleister wenden kann, z.B. Digistore24, CopeCart, Ablefy oder Klarna.
Folgende Länder sind oft vertreten:
USA
Die USA haben keine bundesweite Registrierungspflicht für Unternehmen – jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regeln. Das macht die Recherche je nach Standort sehr unterschiedlich einfach oder schwierig.
Weit verbreitet ist Florida, das ein öffentlich einsehbares Handelsregister führt – deutsche Hintermänner sind dort recht einfach zu ermitteln. Anders sieht es in Wyoming oder New Mexico aus: Beide Staaten erlauben anonyme LLC-Gründungen ohne Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten, was sie zu beliebten Domizilen für intransparente Strukturen macht. Wyoming hat zudem keine Körperschaftsteuer und verlangt minimale Berichtspflichten.
Anbieter in den USA nutzen oft den Langzeitfunnel.
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In Florida lassen sich Klagen aus Deutschland gut zustellen, in anderen Bundesstaaten nicht so. Wenn es gelingt: die Vollstreckung erfolgt möglichst bei Drittschuldnern in Deutschland wie z.B. Klarna.
Ein Steuersitz im Ausland illustriert den Grad der sozialen Verantwortung eines Anbieters oft besser als so manche wohlklingende Bekundung.
Dubai und VAE
Dubai gehört zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, einer Föderation aus sieben Emiraten ohne allgemeine Einkommensteuer für Privatpersonen. Bis 2023 gab es auch keine Körperschaftsteuer – seitdem gilt ein Satz von 9 %, aber mit zahlreichen Ausnahmen. Freizonen wie Jebel Ali oder Dubai Multi Commodities Centre erlauben 100 % ausländisches Eigentum und bieten zusätzliche Steuervorteile.
Für Außenstehende sind Firmenstrukturen in den VAE schwer zu durchleuchten: Es gibt kein öffentlich zugängliches zentrales Handelsregister. Wer dort ansässig ist, muss auch keine Jahresabschlüsse veröffentlichen.
Das macht Dubai zur beliebten Kulisse für das vermeintliche oder reale Luxusleben, das im Coaching-Marketing so gerne inszeniert wird – und gleichzeitig zur ernsthaften Steueroase.
Anbieter in Dubai nutzen oft den Kurzzeitfunnel.
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In Dubai lassen sich Klagen aus Deutschland nicht gut zustellen. Wenn es gelingt: die Vollstreckung erfolgt möglichst bei Drittschuldnern in Deutschland wie z.B. Klarna.
Ein Steuersitz im Ausland illustriert den Grad der sozialen Verantwortung eines Anbieters oft besser als so manche wohlklingende Bekundung.
Zypern
Zypern ist EU-Mitglied und hat dennoch einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der Union: 12,5 %. Hinzu kommen attraktive Sonderregelungen für Dividenden und Kapitalerträge. Das Land hat sich seit Jahren als Holding-Standort für europäische und außereuropäische Unternehmen etabliert.
Die Gründung einer zyprischen Limited ist unkompliziert und wird von zahlreichen lokalen Dienstleistern als Komplettpaket angeboten – inklusive Firmenadresse, Direktorenstellung und Bankverbindung. Das ist legal, macht die Rückverfolgung zum deutschen Hintermann aber aufwendig.
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- AI Mazing
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- MONEYMAKER Virtual Workshop
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Ein Steuersitz im Ausland illustriert den Grad der sozialen Verantwortung eines Anbieters oft besser als so manche wohlklingende Bekundung.
Österreich
Österreich hat als deutschsprachiges Nachbarland einen niedrigschwelligen Zugang für deutsche Unternehmer. Die GmbH-Gründung ist mit einem Mindeststammkapital von 10.000 € günstiger als in Deutschland (25.000 €). Das Firmenbuch ist öffentlich zugänglich.
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In Österreich kann man vollstrecken, und das ohne Übersetzungskosten. Die Klagen versuchen wir nach Deutschland zu ziehen.Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat aber Kantone mit sehr unterschiedlichen Steuersätzen – Zug und Schwyz gelten als besonders günstig. Schweizer Firmen genießen international ein seriöses Image, was sie für Coaching-Anbieter attraktiv macht, die Vertrauen signalisieren wollen.
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In der Schweiz kann vollstrecken, und das ohne Übersetzungskosten. Die Klagen versuchen wir nach Deutschland zu ziehen.Spanien
Spanien ist EU-Mitglied mit einem nominellen Körperschaftsteuersatz von 25 %, aber verschiedenen Sonderregimen. Für Ausländer mit Wohnsitz in Spanien gibt es das sogenannte Beckham-Gesetz, das Auslandseinkünfte unter bestimmten Voraussetzungen von der spanischen Steuer befreit – ein bekannter Anreiz für Auswanderer.
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In Spanien kann man immerhin Klagen aus Deutschland gut zustellen, und das ohne Übersetzungskosten, weil der Gegner Deutsch kann. Die Vollstreckung erfolgt möglichst bei Drittschuldnern in Deutschland wie z.B. Klarna.Kontakt:
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