Neu: mein Video zur Gewerbeauskunft-Zentrale 
Amtliche Auskunft entpuppt sich als Abofalle einer Firma
Seit Jahren werden kleine und mittelständische Unternehmen massiv mit Schreiben der GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf belästigt. Diese Schreiben sehen auf den ersten Blick aus wie die jährlichen Bestätigungs- und Datenabgleichs-Schreiben der Gewerbeämter.
"Gewerbeauskunft-Zentrale" heißt es noch in der Überschrift - da denken viele, sie seien einem Amt gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Das ist aber ein folgenschwerer Irrtum: es handelt sich gar nicht um ein Amt.
Die meisten Firmendaten sind schon ausgefüllt. Man muss nur zum Zwecke des Abgleichs den Rest ergänzen. Nur wer genau hinsieht und aufpaßt, bemerkt den klein gedruckten versteckten Preishinweis.
Nach 15 Tagen flattert zunächst eine Rechnung über 569,06 € ins Haus - es werden erst einmal nur die ersten 12 von mindestens 24 Monaten geltend gemacht. In den Folgejahren gibt es dann noch mehr davon. Nun hat man als rechtschaffender Gewerbetreibender auf Eines keine Lust: offene Rechnungen. Darum versucht man, die Sache "unter Männern" zu klären und ruft dort an.
Wenn man Ihnen am Telefon 30-40% Rabatt auf die Rechnung anbietet, freuen Sie sich nicht über Ihr Verhandlungsgeschick, sondern seien Sie sehr vorsichtig: die Rechnung für's zweite Jahr kommt bestimmt! Dann wieder über knapp 600 €! Es folgt dann eine Vielzahl weiterer Mahnungen, teils mit abkopierten Urteilen, teils mit anderen Tricks.
Darum:
Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungs- oder sonstigen Vereinbarungen, ohne zuvor mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben, z.B. mit meiner kostenlosen Hotline (Festnetztarif nach Berlin).
Wie man die GWE zum Aufgeben zwingt und sogar sein Geld zurück bekommen kann
Man muss sie verklagen, natürlich mit anwaltlicher Hilfe. Ich habe das inzwischen in über 40 Fällen durchexerziert. In keinem einzigen dieser Fälle hat das Gericht geurteilt, dass die Verträge mit der GWE Bestand hätten. Vielmehr verzichtet die Gewerbeauskunft-Zentrale üblicherweise auf die Forderungen, inzwischen hat sich die Verzichtssumme auf über 50.000 € summiert. In über 40 Fällen mußte die GWE die Anwaltskosten meiner Mandanten und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Es handelt sich größtenteils um Anerkenntnisurteile.
In einigen Fällen ist es mir auch gelungen, Geld von der GWE zurück zu klagen, das Mandanten bereits für das erste Vertragsjahr gezahlt hatten.
Sehen Sie dazu auch mein Video zu Urteilen zur Gewerbeauskunft-Zentrale.
Urteile zur Gewerbeauskunft-Zentrale
In den Briefen der GWE und der Inkassobüros und Rechtsanwälte gibt man sich zwar alle Mühe, die Lage für die Betroffenen aussichtslos erscheinen zu lassen. Beigefügt werden üblicherweise die drei Urteile, die die GWE (aus welchen Gründen auch immer) gewonnen hat. Das sind 3 Urteile der Amtsgerichte Köln, Düsseldorf und Bergisch Gladbach. Unterschlagen wird dabei gern, dass die Firma mehrfach vor Gericht unterlegen ist, wie z.B.:
15.4.2011: das LG Düsseldorf zum Aktenzeichen 38 O 148/10 verkündet, dass die GWE das Formular nicht mehr verwenden darf. Diese Entscheidung ist eine wettbewerbsrechtliche und noch nicht rechtskräftig. Inzwischen wird ein leicht abgewandeltes Formular genutzt. 30.6.2011: das AG Düsseldorf zum Az 28 C 15346/10 (erstritten von RA Thamm) stellt fest, dass diese Forderung der GWE nicht besteht. Begründung: die im Antragsschreiben genannte Frist war bei Absendung des Faxes in diesem Fall bereits verstrichen, darum kam hier ein Vertrag gar nicht erst zustande. 18.11.2011: das AG Düsseldorf zum Az 35 C 9172/11 (erstritten von RA Meier) stellt im Wege des Beschlusses fest, dass die GWE die Kosten des Rechtsstreits wegen der Verwendung eines zur Täuschung geeigneten Formulars tragen muss. Weiter heißt es, der Vertrag sei sittenwidrig, darum entspreche es der Billigkeit, der GWE die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Sehen Sie bitte außerdem auf meine Liste mit Urteilen und gerichtlichen Beschlüssen gegen Adressbuchschwindel. (Die GWE ist darin bisher nur zweimal mit zwei soeben genannten Fällen vertreten, eine Entscheidung davon ist noch nicht rechtskräftig.)
23.8.2012 Die Richterin der Abteilung 40 C des Amtsgerichts Düsseldorf erklärt in einer Gerichtsverhandlung sinngemäß, dass sie jetzt nach dem neuen BGH-Urteil VII ZR 262/11 ihre bisherigen Rechtsprechung (40 C 8543/11) aufgebe und nunmehr urteilen würde, dass die Forderung der GWE nicht besteht. Die GWE ließ daraufhin ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen.
Was kann man tun?
Eine vernünftig formulierte und zugestellte Anfechtung ist die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Das Wort "Widerruf" ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie mehr dazu auf der Sonderseite "wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann". Achtung, es laufen Fristen!
Wichtig: die GWE bestritt bereits schon einmal vor Gericht den Zugang von Übergabe-Einschreiben. Stellen Sie also per Einschreiben/Rückschein zu.
Zu zahlen löst das Problem nicht!
Zur Haftung des Arbeitnehmers, der das Formular unterschrieben hat, gibt es ebenfalls eine Sonderseite.
Inzwischen empfehle ich in vielen Fällen, die Gewerbeauskunft-Zentrale zu verklagen.
Updates
[bisherige Updates] Die Rechtsanwälte Nordmann aus Hannover, Yildiz aus Braunschweig ("Kanzlei für Wirtschaftsrecht") und Joepchen aus Köln melden sich für die GWE, schicken massive Mahnungen, Drohungen bis hin zum Entwurf eines Mahnbescheidantrags oder irgendwelche Urteile mit - und legen irgendwann alle die Mandate wieder nieder. Die DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH treibt ebenfalls für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH ein. Das OLG Düsseldorf entscheidet am 14.2.2012 unter dem Zeichen I-20 U 100/11 gegen die GWE. Zwei Tage später erhält ein Betroffener tatsächlich einen Mahnbescheid der Gewerbeauskunft-Zentrale.
[Update 31.10.2012]: Es gibt eine neue "Kanzlei für Wirtschaftsrecht": die Rechtsanwältin Mölleken aus Köln mahnt für die GWE und bietet einen Vergleich über 450 € an, den man ablehen oder einfach ignorieren sollte. Die Gewerbeauskunft-Zentrale verzichtet inzwischen auf insgesamt über 50.000 € und trägt in über 40 Fällen die Anwaltskosten und die Kosten des Rechtsstreits. Viele Mandanten hatten gegen die GWE in Düsseldorf aktiv geklagt. Fast täglich erreichen mich neue Klageaufträge.
[Update 13.5.2013]: Das Vergleichsangebot über 450 € kommt nun von der DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH (Klick auf Bild für größere Version). ACHTUNG! Dieses Angebot bezieht sich nur auf ein Vertragsjahr, nicht auf beide (vergleiche grün markierten Text). Auch wer bereits gekündigt hat: die GWE ist der Meinung, dass es einen 24-Monats-Vertrag gebe. Wie imme gilt also: Zahlen löst das Problem nicht!
Übrigens: die Gewerbeauskunft-Zentrale selbst bietet zeitgleich auch eigene Abschluss-Vergleiche an: für 500 € könne man sich beider Vertragsjahre entledigen. Auch hier rate ich natürlich, nicht zu zahlen.
[Update 16.9.2013] Meine Kommentierung zum "letztinstanzlichen Urteil" des LG Düsseldorf 23 S 316/13 nebst Updates wird offenbar nicht immer gefunden: es handelt sich nicht um einen vergleichbaren Fall wie in allen anderen mir bekannten Fällen, die GWE reagiert in anderen Fällen vor Gericht auch 2 Monate nach dem Urteil nach wie vor üblicherweise mit einem Forderungsverzicht.
[Update 2.6.2014] Nachdem einige Zeit Ruhe war, meldet sich nun ein Rechtsanwalt Sertsöz als M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei. Auch auf dieses Schreiben sollte man nicht ohne Prüfung durch einen Anwalt zahlen!
[Update 12.3.2015] Bei den Betroffenen meldet sich eine Risk § Collection Forderungsmanagement (RCF) GmbH, angeblich aus Hamburg, und verlangt Zahlung auf ein Konto bei der UBB Bank in Bulgarien.
Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH teilt auf ihrer Webseite mit, dass diese Firma hierzu nicht beauftragt ist.
Diese Firma ist keine deutsche GmbH, sondern eine bulgarische Gesellschaft namens "RCF GmbH" Ltd. bzw: "РСФ ГмбХ" ЕООД - dabei hat man sogar noch einen Übersetzungsfehler drin, denn ein kyrillisches "С" wird "S" ausgesprochen. Also: nicht zahlen!
Lassen Sie sich auf der kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.
Einloggen oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
|
Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gewerbeauskunft -Zentrale.de stellt Ihre Dienste ein.
Wir bedanken uns für ihre langjährige Treue.
Ihre Gewerbeauskunft -Zentrale
das geht bei mir seit Oktober 2010. Ich hatte schon gehofft, daß jetzt Ruhe wäre, da flattert heute wieder so ein Schrieb von der MMS Wirtschaftskanz lei rein. Anyway, im GWE-Ignorier-Ordner ist noch etwas Platz.
Nichts !!!! Erhalte schon seit Jahren in regelmäßigen Abständen Mahnbescheide.
Mein Ananwalt sagte : nicht reagieren, in den Papierkorb !!!!