Gewerbeauskunft-Zentrale beantragt tatsächlich Mahnbescheid |
| Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 10:34 Uhr | |
16.2.2012: echter Mahnbescheid der GWE: Sofort Widerspruch einlegen!
[umfangreiche Hintergrundinformationen]: siehe Infoseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale
Nicht die Frist versäumen! Ein Anrufer berichtet mir heute, er habe einen Mahnbescheid der GWE Wirtschaftsinformations GmbH erhalten. Ich persönlich hätte nicht gedacht, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale tatsächlich so weit gehen würde. Nachdem der BGH ein wegweisendes Urteil gegen Adressbuchfallen gesprochen hat und anchdem auch das OLG Düsseldorf die Formulare der GWE als irreführend eingestuft hat, dürfte nämlich klar sein, dass die Forderungen der GWE unbegründet sind. Achtung! Ein Mahnbescheid wird nicht vom Richter überprüft. Außerdem: die GWE verschickt auch eigene Schreiben, die das Wort "Mahnbescheid" in der Überschrift tragen. Das sind natürlich keine echten Mahnbescheide. Ein Mahnbescheid wird in einem gelben Briefumschalg zugestellt und hat ein rosa Blatt mit einem Widerspruch dabei.
Was sollte man tun?Nicht aus Panik zahlen, ohne in Ruhe die Rechtmäßigkeit zu prüfen! Wichtig ist, dass SIe dem Mahnbescheid sofort widersprechen. Dazu liegt dem ein rosa Zettel bei. Dort kreuzen Sie an "ich widerspreche der Forderung insgesamt", unterschreiben ihn und senden ihn per Fax und Post ans Amtsgericht Hagen zurück. DIe Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. Wird die Frist versäumt, rufen Sie bitte die Hotline an, meistens kann man noch etwas retten.
→ Weitere Informationen, auch dazu, was man tun kann, finden Sie auf meiner Sonderseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese Seite wird auch durch häufigere Updates aktueller gehalten.
Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der
|
|
| Aktualisiert ( Dienstag, den 17. April 2012 um 08:54 Uhr ) |


Gewerbeauskunft-Zentrale beantragt tatsächlich Mahnbescheid
Kommentare
sie wollen jetzt nur noch 450€ haben und verzichten auf Zinsen und Kosten. Wie großzügig, einen Entwurf eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids habe ich schon Anfang März erhalten. Ich kämpfe bis zum Schluss
Übrigens verscherbelt die GWE die ganzen Daten der "Geleimten" und wahrscheinlich auch anderer Gewerbetreibend er. Zu finden auf [link entfernt]
Ich hatte gestern wieder ein schreiben in der Post mit Frist bis 29.02.12
auch wir bzw mein chef hat dieses tolle Formular der Gewerbeauskunft -Zentrale unterschrieben. Wir zahlen auch nicht und Schreiben beharrlich Schreiben an die GWE und auch an die DDI und wir sitzen das ganze aus! (Haben heute das 2 Schreiben der DDI bekommen)
Laut Empfehlung der IHK sollte man noch keine Panik bekommen. Solage es keinen richtigen Mahnbescheid gibt - passiert gar nichts. Laut IHK sollte man wenn dann tatsächlich ein Mahnbescheid kommt einen Anwalt einschalten.
Bin auch mal gespannt was weiterhin passiert.
Oberlandesgeric ht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012
- I-20 U 100/11 -
Gewerbeauskunft Zentrale unterliegt vor dem OLG Düsseldorf
[Link entfernt]
Übrigens wollte ich mich noch bei RA T. Meier für seine Antwort auf die Anfrage meiner Frau (per E-Mail) bedanken.Wir sind auch in die Falle der GWE getappt. Dieser Firma sollte man auf jeden Fall die Stirn bieten.Die GWE darf mit ihren sogenannten Geschäftsprakti ken keinen Erfolg haben.Geld bekommen die von uns nicht!