Allgemeine Informationen
Hilfe für Opfer von Download-Fallen
Montag, den 27. Juli 2009 um 04:46 Uhr

Was ist überhaupt passiert?

AbofalleEine unerwartete Rechnung von top-of-software (Antassia GmbH), eine Mahnung vom Rechtsanwalt Olaf Tank oder z.B. ein Brief von Proinkasso für die Eventus Lernsysteme GmbH sind ein Zeichen dafür, dass man im Internet in eine so genannte Abofalle geraten ist. Beim Download von kostenloser Software (z.B. Acrobat Reader) wird den Nutzern dort ein Vertrag gewissermaßen untergeschoben, denn der Preishinweis ist gut versteckt. Um zu erfahren, wie genau das passiert sein könnte, klicken Sie hier. Viele Leute reagieren z.B. auf eine falsche Systemmeldung.

 

 
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Neues Widerrufsrecht - richtig widerrufen
Dienstag, den 13. Mai 2014 um 10:38 Uhr

Zum Widerrufsrecht ab 13.6.2014 aus der Sicht des Verbrauchers

 

Am 13.6.2014 ändert sich das Widerrufsrecht für Verbraucher. Bisher wurden die Änderungen vor aus Sichter der Händler beleuchtet, denn die müssen ja vorher ihre Webshops und Ebay-Seiten rechtskonform umbauen. Was aber ändert sich für den Kunden? Neu ist jetzt ziemlich viel, viel davon ist aber in der Praxis nicht großartig anders als vorher. Im Wesentlichen ändern sich für den Verbraucher:

  1. man muss den Widerruf eindeutig erklären
  2. man bekommt einen vorformulierten Widerrufstext vom Händler
  3. man kann auch per Telefon widerufen (nicht machen - weiterlesen!)
 
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Was die Inkassobüros für Lügen verbreiten
Montag, den 17. Oktober 2011 um 13:22 Uhr

Inkassobüros drohen gern mit verschiedenen Floskeln, die sich erst einmal wahnsinnig schlimm anhören. Aber was ist jeweils an den Drohungen dran? Und unter welchen Voraussetzungen können sie wahr gemacht werden?

 

1. Lüge: wenn Sie nicht zahlen, kommt das Inkasso

2. Lüge: die sehen sich bei Ihnen zuhause um, was sie sich holen können

3. Lüge: der Gerichtsvollzieher kommt und nimmt Ihren Fernseher mit

4. Lüge: dann bekommen Sie keinen Handyvertrag mehr

5. Lüge: der Kredit für das Grundstück ist in Gefahr

6. Lüge: Schufa-Eintrag: man wird nicht befördert

7. Lüge: wenn Sie nicht zahlen, kommen Sie ins Gefängnis

8. Lüge: wenn Sie nicht zahlen, ergeht es dem Mitarbeiter schlecht

9. Lüge: wenn Sie nicht zahlen, bekommen Sie weitere Anrufe

10. Lüge: der Trick mit der Ratenzahlung

 

 
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Dauervertrag im Internet
Dienstag, den 20. Januar 2009 um 17:50 Uhr

Ich habe keinen Vertrag geschlossen, aber eine Rechnung bekommen!

 

Sie haben eine Rechnung für einen Vertrag erhalten, den Sie im Internet geschlossen haben sollen? Sie sind sich nicht bewußt, irgendeinen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen zu haben oder Sie dachten, das Angebot sei kostenlos?

Dann sind Sie in eine so genannte Internetfalle oder Abofalle getappt! Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie mit der Situation umgehen können.

 
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Fragen zum Auftrag
Dienstag, den 11. Mai 2010 um 05:12 Uhr

Antworten auf Fragen zur Abwicklung und Mandatierung, die mir oft gestellt werden.

 
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Antworten auf häufige Rechtsfragen

auf der kostenlosen Hotline darf ich keine Rechtsberatung im Einzelfall tätigen. Darum hier einige häufig vorkommende rechtliche Fragen, allgemein erklärt.

Stimmt es, dass ...?

 
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Rechtsanwalt Thomas Meier
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