Letztes Update Stand: 13.6.2026, Lesezeit ca. 2 min 🇬🇧

LArbG Berlin-Brandenburg: Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung einer Gemeindemitgliedin. Das Urteil zeigt, dass schwere Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis auch ohne Abmahnung zur Kündigung führen können. Entscheidend war der Machtmissbrauch im religiösen Kontext.

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung rechtmäßig

Rabbiner bei seelsorgerischer Tätigkeit
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 7. November 2025 (Aktenzeichen: 12 SLa 876/25) entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung einer Gemeindemitgliedin wirksam war. Für Arbeitgeber bedeutet das: Schwere Pflichtverletzungen – besonders mit Machtmissbrauch – können auch ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung führen. Betroffene Arbeitnehmer sollten prüfen lassen, ob die Vorwürfe ausreichend belegt sind.

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Warum das Gericht so entschied

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Rabbiner seine Position ausnutzte, um eine Frau während einer „Heiltherapiesitzung” sexuell zu belästigen. Entscheidend war, dass er dabei seine religiöse Autorität missbrauchte – das machte die Pflichtverletzung besonders schwerwiegend. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt zwar nur Beschäftigte vor sexueller Belästigung, doch hier ging es um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht.

Was genau passiert ist

Der Rabbiner hatte eine Gemeindemitgliedin während einer seelsorgerischen Sitzung überraschend geküsst, seine Zunge in ihren Mund geschoben und sich an sie gepresst, sodass sie seinen erigierten Penis spürte. Die Frau meldete den Vorfall erst zwei Jahre später, zusammen mit 30 weiteren Betroffenen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos. Der Rabbiner klagte gegen die Kündigung und verlor in beiden Instanzen.