BAG: Kleine Fehler machen Kündigung nicht unwirksam
Kündigung bleibt trotz falscher Zahlen wirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat am 25. Juni 2026 (6 AZR 7/26) entschieden: Kleine Fehler in der Massenentlassungsanzeige machen eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Entscheidend ist, ob die Arbeitsagentur trotzdem ihre Aufgaben erfüllen kann. Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet das: Selbst wenn der Arbeitgeber falsche Zahlen meldet, kann die Kündigung trotzdem gültig sein.
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Warum das Gericht so entschied
Die Massenentlassungsanzeige soll der Arbeitsagentur helfen, sich auf viele Entlassungen vorzubereiten. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber 34 statt 31 Entlassungen gemeldet. Das Gericht sah darin keinen schwerwiegenden Fehler, weil die Abweichung gering war und die Arbeitsagentur trotzdem planen konnte.
Was im Betrieb passiert war
Ein Unternehmen in Insolvenz wollte den Betrieb stilllegen und entließ fast alle Mitarbeiter. Der Arbeitgeber meldete die Entlassungen bei der Arbeitsagentur an, machte dabei aber kleine Fehler in den Zahlen. Ein Mitarbeiter klagte gegen seine Kündigung, weil er die Fehler für schwerwiegend hielt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.