Letztes Update Stand: 28.5.2026, Lesezeit ca. 2 min

ArbG München: Kündigung nach Upgrades unwirksam

Arbeitsgericht München erklärt Kündigung nach kostenlosen Upgrades für Kunden für unwirksam. Entscheidung zeigt: Ohne Abmahnung ist eine Kündigung bei erstmaligem Fehlverhalten oft unzulässig.

Kündigung nach Upgrades war unrechtmäßig

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Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Das Arbeitsgericht München hat entschieden: Die Kündigung einer Mitarbeiterin wegen kostenloser Flug-Upgrades an Kunden war unwirksam. Das Gericht sah keine schwere Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Bei erstmaligen Fehlern muss der Arbeitgeber meist erst abmahnen, bevor er kündigen darf. Das Urteil erging am 4. März 2026 (Az. 19 Ca 3599/25).

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Ohne klare Anweisung kein grober Verstoß

Die Mitarbeiterin hatte Upgrades für Fluggäste vergeben, ohne die genauen Regeln zu kennen. Das Gericht fand, dass ihr Verhalten zwar gegen interne Richtlinien verstieß, aber keine schwere Pflichtverletzung war. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur bei groben Verstößen erlaubt. Hier fehlte es an einer klaren Anweisung, was erlaubt ist und was nicht.

Mitarbeiterin gab Kunden kostenlose Upgrades

Die Mitarbeiterin arbeitete bei einer Fluggesellschaft und vergab kostenlose Upgrades für Fluggäste. Sie handelte dabei nach Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten, die ihr sagte, dass dies in besonderen Fällen erlaubt sei. Die Fluggesellschaft kündigte ihr fristlos, weil sie die Upgrades ohne Genehmigung vergeben habe. Die Mitarbeiterin klagte dagegen – und gewann.