Letztes Update Stand: 6.6.2026, Lesezeit ca. 2 min 🇬🇧

BMW N47-Diesel: Wie genau muss man das Thermofenster beschreiben?

Der BGH hat entschieden, dass ein BMW-Käufer beim Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung keine technischen Details zum Thermofenster nennen muss. Es genügt, grob zu beschreiben, dass die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen eingeschränkt wird. Das Brandenburgische OLG hatte die Anforderungen zu hoch angesetzt.

Grobe Schilderung des Thermofensters reicht aus

BMW Diesel Abgasreinigung Thermofenster
Bild: Wikipedia Commons

Der BGH hat am 2. Juni 2026 entschieden, dass ein Kläger im Dieselskandal keine genauen technischen Details zum sogenannten Thermofenster kennen und vortragen muss (Az. VIa ZR 482/23). Es genügt zu sagen, dass die Abgasrückführung – also das System, das Schadstoffe reduziert – nur in einem bestimmten Temperaturbereich richtig funktioniert und bei anderen Temperaturen gedrosselt oder abgeschaltet wird. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 4 U 1/22) hatte den Kläger mit seinen Ansprüchen scheitern lassen, weil er das Thermofenster seines BMW X3 xDrive 20d (Dieselmotor N47, Euro 5, Baujahr ca. 2014) nicht präzise genug beschrieben habe – das war nach dem BGH falsch.

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Gebrauchter BMW, Klage auf vollen Kaufpreis zurück

Der Kläger hatte im Januar 2015 einen gebrauchten BMW X3 xDrive 20d gekauft. Er warf BMW vor, das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet: Die Abgasreinigung funktioniere nur zwischen 17 und 33 Grad Celsius richtig – außerhalb dieses Bereichs werde sie schrittweise heruntergeregelt und schließlich ganz abgeschaltet. Er klagte auf Rückabwicklung des Kaufs, also auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Vor dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht Brandenburg hatte er damit keinen Erfolg, weil die Gerichte seinen Vortrag für zu ungenau hielten.