Parship - Elitepartner : so kommen Sie aus dem Vertrag
Ø Lesezeit: ca 2 min.Zusammenfassung:

Rechtsanwalt Thomas
Meier-Bading
Inhaltsverzeichnis:
- AG Hamburg: Widerruf bei Parship/Elitepartner jederzeit möglich
- Voraussetzung: Ratenzahlung gegen Extrakosten gewählt
- effektiver Jahreszins nicht ausgewiesen
- andere Nichtigkeitsgründe
- jedes Mal klagen ist derzeit der einzige Weg
- Ein Nutzerkommentar
- Bewertung für diese Seite
AG Hamburg: Widerruf bei Parship/Elitepartner jederzeit möglich
Ein verspäteter Widerruf bei Parship und Elitepartner ist nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg unschädlich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist (AG Hamburg 33a C 81/ 18).
Voraussetzung: Ratenzahlung gegen Extrakosten gewählt
Geklagt hatt eine Verbraucherin, die einige Tage nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen hatte.
PE wollte den Widerruf nicht anerkennen. Das Gericht hielt den Widerruf aber auch 18 Tage nach Vertragsschluss
für statthaft.
Einer der Kernpunkte war für das Gericht hier der Umstand, dass die Klägerin
eine monatliche Zahlungsweise gegen Extrakosten von 6 €/Monat = 72 € gewählt hatte. Das Gericht wertete
diesen Umstand als entgeltlichen Zahlungsaufschub, weshalb der Betreiber auf das Bestehen eines speziellen
Widerrufsrechts nach § 506 BGB hätte hinweisen müssen.
Da ein solcher Hinweis unterblieben war, war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, weshalb die Widerrufsfrist nie
in Gang gesetzt wurde.
Diese Rechtsauffassung gilt für alle Parship- und Elitepartnerverträge, bei denen gegen Extrakosten monatliche,
quartalsweise oder halbjährliche Zahlungen gewählt wurden. Derzeit (Januar 2020) betrifft das alle Verträge,
die nicht per Einmalzahlung bezahlt wurden. Ich rechne jedoch nicht damit, dass PE nun in Zukunft ordentlich
belehren wird, und das hat folgenden Grund:
effektiver Jahreszins nicht ausgewiesen
Für das Widerrufsrecht entbehrlich hielt das Gericht zwar den Umstand, dass PE den effektiven Jahreszins nicht
ausgewiesen hatte. Extrakosten von 6 €/Monat erscheinen auf den ersten Blick wenig, entsprechen aber z.B. bei
20 €/monatlich einem Jahreszins von ca. 60%, weil die Zahlungen im Schnitt nur ca. 6 Monate lang gestundet werden.
Dieser Jahreszinssatz müsste eigentlich nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB ausgewiesen werden. Ein Verstoß
hiergegen wird nun vom Gesetz nicht mit der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung geahndet.
Wenn PE jedoch ordentlich über das Widerrufsrecht belehren würde, dann müssten sie auch eben diesen Jahreszins
ausweisen oder würden sich anderenfalls eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale einfangen.
andere Nichtigkeitsgründe
Die Finanzierungsproblematik ist nur einer von mehreren Gründen, warum man auch nach Ablauf der 14-tägigen
Widerrufsfrist aus Parshipverträgen herauskommen kann. Lassen Sie Ihren Fall gern von mir prüfen.
So entscheiden die meisten Abteilungen des Amtsgerichts Hamburg und alle Kammern des Landgerichts, dass
man die Verträge jederzeit nach Belieben kündigen kann, und zwar ohne einen wichtigen Grund, sondern
nach § 627 BGB. Einfach so mittendrin.
jedes Mal klagen ist derzeit der einzige Weg
Dennoch: Ruhe vor Inkassoschreiben oder aber Geld zurück gibt es von Parship bzw. Elitepartner nach wie vor nur, wenn man die Firma verklagt. Und zwar jeder für sich allein. Das funktioniert allerdings sehr zuverlässig. Viele Leute schreckt der Weg über das Gericht offenbar dennoch ab, auch wenn er sicher ist. Dabei muss man nicht zum Gericht kommen und mit anwaltlicher Hilfe geht es auch ganz leicht.
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