Erfolgshonorar bei Fällen gegen Parship und Elitepartner
Zusammenfassung:

Rechtsanwalt
Meier-Bading
Sie können aber wahlweise statt dessen auch nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen.
Ø Lesezeit: ca 2 min.
Inhaltsverzeichnis:
- was bedeutet Erfolgshonorar?
- Einleitung: die normale gesetzliche Abrechnung
- neu: die Abrechnung mit Erfolgshonorar
- Vor- und Nachteile
- Die Entscheidung
- Fazit:
- Bewertung für diese Seite
was bedeutet Erfolgshonorar?
„Erfolgshonorar” beim Anwalt ist quasi das amerikanische Modell: Sie müssen Ihren Anwalt nur dann bezahlen, wenn Sie die Auseinandersetzung gewonnen haben. Dafür bekommt er dann einen bestimmten Prozentsatz.
Einleitung: die normale gesetzliche Abrechnung

Vorlage: 636Buster
bearbeitet: RA
Thomas Meier-Bading
Normalwerweise, wenn nichts weiter vereinbart ist, rechnen Anwälte „deutsch”, also nach den gesetzlichen Gebühren im RVG ab, und zwar nach Streitwertstufen. Der Mandant (bzw. die Rechtsschutz) schießt Anwalts- und Gerichtskosten vor und der Anwalt führt den Prozess. Wer den Prozess verliert, muss seinem Gegner alle Kosten erstatten. Das heißt: bei der normalen Abrechnung zahlt man unterm Strich nur, wenn man verliert, mit Rechtsschutz beschränkt auf den Selbstbehalt.
Gerade bei kleinen Forderungen wird das zum Problem: es lohnt sich nicht wirklich, mehrere hundert Euro Risiko einzugehen, nur im einen kleinen Betrag zu gewinnen.
neu: die Abrechnung mit Erfolgshonorar
Vorlage: Classical Numismatic Group, Inc.
bearbeitet: RA
Thomas Meier-Bading
Neuerdings ist es neben den Legal-Tech-Firmen endlich auch Anwälten gestattet, ohne besonderen Anlass gegen ein Erfolsgshonorar zu arbeiten. Der Vorteil: sollte der Mandant wider Erwarten verlieren, fallen keine Anwaltskosten an. Die Kanzlei Meier-Bading übernimmt außerdem die Kostenvorschüsse für das Gericht. Wenn der Mandant gewonnen hat, dann betragen die Anwaltskosten neben den RVG-Gebühren (die ja der Gegner erstatten muss) noch zusätzlich einen bestimmten Bonus, den der Mandant trägt. Das heißt: beim Erfolgshonorar bezahlt man den Anwalt nur, wenn man gewinnt. Der Anwalt hat also zusätzlich zu seiner Berufsehre noch ein ganz eigenes finanzielles Interesse, den Rechtsstreit zu gewinnen.
Voraussetzungen:
- Die Forderung muss unter 2.000 € liegen, egal, ob man sie nun zurück haben oder nicht bezahlen will (es gibt noch andere Gründe, die hier nicht relevant sind).
- Das Erfolgshonorar muss gesondert vereinbart werden, natürlich bevor der Anwalt tätig wird.
Vor- und Nachteile
Alle drei Abrechnungsmethoden (RVG, Erfolgshonorar, Rechtsschutz) haben Vor- und Nachteile. So muss man bei der RVG-Abrechnung schon am Anfang Kosten vorschießen, in PE-Sachen meist ca. 330 €. In den anderen beiden Varianten müssen meine Mandanten keinen Vorschuss zahlen. Der Rest hängt davon ab, ob man gewinnt oder verliert.
- Im Falle des Gewinnens:
Bei der normalen Abrechnung (Selbstzahler) und mit Rechtsschutz bekommt der Mandant 100% von dem raus, was er wollte: das, was er eingeklagt hat und ggf. vorgestreckte Kosten. Bei 15% Erfolgshonorar muss man keinen Vorschuss investieren, aber bekommt dafür hinterher nur 85% raus. - Im Falle des Verlierens:
Bei der normalen Abrechnung trägt der Mandant die Kosten auch der Gegenseite, mit Rechtsschutz insgesamt nur bis zum Selbstbehalt. Beim Erfolgshonorar zahlen die Mandanten die Kosten der Gegenseite und des Gerichts. Der eigene Anwalt bekommt nichts. - Im Falle des anteiligen Gewinnens und Verlierens:
Entsprechend anteilig.
Die Entscheidung
Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Ein Anwalt kann nur Chancen und Risiken aufzeigen.
Die meisten Leute zahlen lieber ihrem Anwalt Geld als dem Gegner. Andererseits möchte man umso
weniger auf sein gutes Recht verzichten, je sicherer sie Sache ist.
Fragen Sie sich: möchte ich meinen Anwalt lieber bezahlen, wenn wir gewinnen oder wenn wir
verlieren? Und wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass wir verlieren? Dazu lesen Sie bitte
den Beitrag zur Verlängerung bei Parship/Elitepartner.
Wer rechtsschutzversichert ist, der trägt ohnehin weniger Risiken. Dafür könnte es sich lohnen,
die Rechtsschutz außen vor zu lassen, die Versicherer haben nämlich auch ein Kündigungsrecht,
von dem sie bei zu vielen Fällen durchaus auch Gebrauch machen.
Fazit:
Kein Anwalt würde in ein eigenes Risiko gehen, wenn es keine ausreichenden Erfolgsaussichten gäbe, denn niemand arbeitet gern dauerhaft kostenlos. Allein schon durch das Angebot eines Erfolgshonorars liegen gute Erfolgsaussichten doch nahe.
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