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Datenschutz auf Parship

Zusammenfassung:

Parship und Elitepartner bestehen auf Bildfreigabe. Darum kommt man herum und hat außerdem ein Sonderkündigungsrecht.
Ø Lesezeit: ca 2 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • Parship/Elitepartner: So schützen Sie sich davor, dass Ihre Bilder freigegeben werden
  • Sonderkündigungsrecht
  • Erfüllung ohne Belästigung
  • Recht gegen Praxis
  • Drei Nutzerkommentare
  • Bewertung für diese Seite

Parship/Elitepartner: So schützen Sie sich davor, dass Ihre Bilder freigegeben werden

Nachdem die PE Digital den Wertersatz nur noch zeitanteilig berechnen darf, kam sie nun auf die kreative Idee, die Leute lieber von vornherein von ihrem Widerruf bei Parship oder Elitepartner abzuhalten. Dazu ging sie die Hauptursache für die vielen Widerrufe an: die nach wie vor verpixelten Bilder. Bis Oktober 2020 konnte man auch in den kostenpflichtigen Verträgen nur dann die Bilder sehen, wenn sie der potentielle Partner gezielt freigegeben hatte.

Des Einen Leid ist des Anderen Freud: Viele wollen gar nicht, dass ihre Bilder ungefragt für alle sichtbar sind. Man denke nur an die Dorflehrerin in einem kleinen Ort. Oder an einen Psychologen. Allerdings kommen nun immer so lange nervtötene Popups, man möge bitte seine Bilder freigeben, bis man es mal versehentlich durch einen Fehlklick erlaubt.

Sonderkündigungsrecht

Bei derartigem Vorgehen besteht m.E. ein Sonderkündigungsrecht. Bisher habe ich nur Gerüchte gehört, dass die Sonderkündigung beim Support problemlos durchgehen soll. Wer das bestätigen oder widerlegen kann, schreibe mir das bitte per Email oder unten in die Kommentare.

Erfüllung ohne Belästigung

Wer hingegen weiter auf der Erfüllung seines Vertrages in der alten Form besteht, hat ein gutes Recht darauf. Hier dürfte ein Unterlassungsanspruch auf Einstellung der dauerhaften Einblendungen bestehen. Nur: diesen durchzuklagen, dauert eine Weile. Ein erster Schritt wäre, einfach vom Support per Email unter Fristsetzung zu verlangen, dass die Einblendungen bitte eingestellt werden mögen, man habe keinen Bedarf an einer Vertragsänderung.
Achtung: Die Verträge verlängern sich nach den alten AGB automatisch, wenn man nicht kündigt.

Recht gegen Praxis

Man mag in der aufgedrängten Bildfreigabe eine Vertrags- oder Datenschutzverletzung sehen. Man mag mit Aufwand eine Klage anstrengen und nach Monaten auch gewinnen.

In der Praxis kommt man aber viel schneller und vor allem einfacher an sein Ziel, wenn man seine Profilbilder einfach selbst verpixelt und dann erst hochlädt. Dazu nehme man ein X-beliebiges Grafikprogramm (kostenlos z.B.: the Gimp) und wende einen Mosaik- oder Blurfilter auf sein Foto an, das Ergebnis lädt man hoch. Wem man sein Bild dann wirklich freigeben möchte, dem schickt man eine Nachricht mit hochgeladener Anlage, falls das geht, ansonsten halt eine Email.

Falls der Support das nicht zulässt, dürfte auch hier ein vertraglicher Anspruch auf Freigabe der verpixelten Bilder bestehen, jedenfalls sofern man der AGB-Änderung nicht zugestimmt hat.


Drei Nutzerkommentare

#3Schönebergerin26.05.2021 15:390Parship akzeptiert kein Sonderkündigungsrecht nach 627 BGB. Begründung: es handele sich nicht um Dienste höherer Art, da alles elektronisch läuft und man nicht von persönlicher Vertrauensstellung ausgehen könne. #214.12.2020 14:14+363Ich hab versucht mit Folgender Begründung zu kündigen:"Sie verlangen von mir die Freigabe von meinen Namen und meiner Bilder. Ich bin nicht bereit ihnen diese Freigabe zu bewilligen. Da sie mir nicht mehr den Service bieten können, welchen sie mir vertraglich zugesichert haben, bestehe ich auf eine Auflösung des Vertags."Leider ignoriert Pairship auch diese Begründung. #1Joe30.11.2020 10:40+5Leider funktioniert das Verpixeln oder Verschleiern nicht, da solche Bilder nun abgelehnt werden
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