Datenschutz auf Parship
Ø Lesezeit: ca 2 min.Zusammenfassung:

Rechtsanwalt Thomas
Meier-Bading
Inhaltsverzeichnis:
- Parship/Elitepartner: So schützen Sie sich davor, dass Ihre Bilder freigegeben werden
- Sonderkündigungsrecht
- Erfüllung ohne Belästigung
- Recht gegen Praxis
- Zwei Nutzerkommentare
- Bewertung für diese Seite
Parship/Elitepartner: So schützen Sie sich davor, dass Ihre Bilder freigegeben werden
Nachdem die PE Digital den Wertersatz nur noch zeitanteilig berechnen darf, kam sie nun auf die kreative Idee, die Leute lieber von vornherein von ihrem Widerruf bei Parship oder Elitepartner abzuhalten. Dazu ging sie die Hauptursache für die vielen Widerrufe an: die nach wie vor verpixelten Bilder. Bis Oktober 2020 konnte man auch in den kostenpflichtigen Verträgen nur dann die Bilder sehen, wenn sie der potentielle Partner gezielt freigegeben hatte.
Des Einen Leid ist des Anderen Freud: Viele wollen gar nicht, dass ihre Bilder ungefragt für alle sichtbar sind. Man denke nur an die Dorflehrerin in einem kleinen Ort. Oder an einen Psychologen. Allerdings kommen nun immer so lange nervtötene Popups, man möge bitte seine Bilder freigeben, bis man es mal versehentlich durch einen Fehlklick erlaubt.
Sonderkündigungsrecht
Bei derartigem Vorgehen besteht m.E. ein Sonderkündigungsrecht. Bisher habe ich nur Gerüchte gehört, dass die Sonderkündigung beim Support problemlos durchgehen soll. Wer das bestätigen oder widerlegen kann, schreibe mir das bitte per Email oder unten in die Kommentare.
Erfüllung ohne Belästigung
Wer hingegen weiter auf der Erfüllung seines Vertrages in der alten Form besteht, hat ein gutes Recht darauf.
Hier dürfte ein Unterlassungsanspruch auf Einstellung der dauerhaften Einblendungen bestehen. Nur: diesen
durchzuklagen, dauert eine Weile. Ein erster Schritt wäre, einfach vom Support per Email unter Fristsetzung
zu verlangen, dass die Einblendungen bitte eingestellt werden mögen, man habe keinen Bedarf an einer
Vertragsänderung.
Achtung: Die Verträge verlängern sich nach den alten AGB automatisch, wenn man nicht kündigt.
Recht gegen Praxis
Man mag in der aufgedrängten Bildfreigabe eine Vertrags- oder Datenschutzverletzung sehen. Man mag mit Aufwand eine Klage anstrengen und nach Monaten auch gewinnen.
In der Praxis kommt man aber viel schneller und vor allem einfacher an sein Ziel, wenn man seine Profilbilder einfach selbst verpixelt und dann erst hochlädt. Dazu nehme man ein X-beliebiges Grafikprogramm (kostenlos z.B.: the Gimp) und wende einen Mosaik- oder Blurfilter auf sein Foto an, das Ergebnis lädt man hoch. Wem man sein Bild dann wirklich freigeben möchte, dem schickt man eine Nachricht mit hochgeladener Anlage, falls das geht, ansonsten halt eine Email.
Falls der Support das nicht zulässt, dürfte auch hier ein vertraglicher Anspruch auf Freigabe der verpixelten Bilder bestehen, jedenfalls sofern man der AGB-Änderung nicht zugestimmt hat.
Zwei Nutzerkommentare
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