Syndikus – kurze Erklärung
Begriff und Rolle
Ein Syndikus ist ein Jurist, der in einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt ist und dort rechtliche Aufgaben übernimmt. Er ist meist nicht direkt in die Unternehmensstruktur eingebunden, sondern arbeitet der Geschäftsleitung beratend zu wie ein Anwalt.
Abgrenzung zu einem juristischen Mitarbeiter
Ein juristischer Mitarbeiter ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig angestellt, aber weisungsgebunden. Aufgaben werden ihm von der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung übertragen. Er ist Teil der festen Belegschaft.
Abgrenzung zum Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt ist nicht angestellt. Er übernimmt fallbezogen juristische Einzelaufträge, die er eigenständig bearbeitet.
Abgrenzung zum externen Hausjuristen
Ein externer Hausjurist ist quasi von allem das Mittelstück. Er ist nicht angestellt, arbeitet aber sonst wie ein Syndikus im Unternehmen. Auch er steht der Geschäftsführung beratend zur Seite, kann aber auch Aufgaben weisungsgebunden übertragen bekommen. Im Gegensatz zum Anwalt übernimmt er nicht nur Einzelmandate, sondern ist in vielen Belangen permanent verfügbar.
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