Stand: 14.9.2023, Lesezeit ca. 1 min

Kosten für Rechtsberatung und -vertretung

In den meisten Fällen gilt das RVG. Stundensatz/ teilweise Erfolgshonorar möglich, wenn die Erstattung durch Gegner oder Rechtsschutz nicht ausreicht. Auch kleine Unternehmen erhalten günstige Kontingente als externer Hausjurist.

Stundensatz

In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Mein regulärer Stundensatz beträgt 250 € netto zzgl. gesetzlicher MwSt., also 297,50 € brutto.

Erfolgshonorar

In bestimmten Coaching-Sachen biete ich individuell eine Abrechnung nach Erfolgshonrar an. Dann bezahlen Sie mich nur im Erfolgsfall, allerdings mehr als der Gegner oder die Rechtsschutz erstatten muss. Ich gehe also mit Ihnen ins Risiko, dass es nicht klappt, dafür zahlen Sie mir im Falle des Gewinnens entsprechend mehr.

Gewerbe-Paket

Bei kleinen Unternehmen lohnt sich in der Regel die Anstellung eines Juristen nicht. Hier biete ich nur für Unternehmer deutlich vergünstigte Kontingente als externer Hausjurist an.

Erstattung durch den Gegner/Rechtsschutz.

Soweit der Gegner oder die Rechtsschutzversicherung meine Kosten trägt, erfolgt dies nur bis zur gesetzlichen Höhe (RVG, s.o.). Es kann also passieren, dass meine Gebühren nur teilweise erstattet werden.

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