kostenlose HotlineAbofallen-Hotline von RA Meier-Bading zum Festnetztarif

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Archiv:

Warnung vor der Registerzentrale Gewerbe

  
Mittwoch, den 17. August 2011 um 14:03 Uhr

Alte Masche neu aufgelegt

 

Angebot der Registerzentrale Gewerbe

Seit wenigen Tagen ist die Registerzentrale- Gewerbe auf dem Markt und verschickt auf behördengrauem Papier und im Befehls-Amtsdeutsch gehaltene Schreiben, die sich lesen als seien sie von einem Amt.  Betreiber der entsprechenden Webseite registerzentrale-gewerbe.de ist eine MYO Media UG aus Düsseldof. Diese Gesellschaft ist erst seit dem 22.6.2011 im Handelsregister eingetragen und verfügt über ein stattliches Haftungskapital von 500 €.

Der Empfänger des grauen Stücks Papier wird nun aufgefordert, eben seine Daten zu ergänzen. Wer unterschreibt - etwa in der Annahme, er sei zur Auskunft verpflichtet - unterschreibt damit auch, dass er bereit ist, einen "Marketingbeitrag mtl. zzgl. USt: 39,85 €" an den Betreiber zu zahlen. Weiter unten heißt es dann, dass man 2 Jahre lang dabei sein soll (Für Details bitte auf das Bild klicken).

Das bedeutet natürlich nicht, dass das auch so ist. Die Firma hätte es nur gern so.

 

Was folgt, kennen wir bereits von der Gewerbeauskunft-Zentrale, ebenfalls aus Düsseldorf. Diese versendet wortgleiche Schreiben und hat fast wortgleiche AGB.  Ich gehe also mal davon aus, dass der weitere Verlauf ähnlich sein wird, schließlich scheinen die selben Drahtzieher dahinter zu stecken.

Was passiert, wenn man eine Rechnung bekommen hat?

Nach 14 Tagen kommt die Rechnung über 596,06 €. Viele schicken dann einen Widerruf an die Firmen. Das ist falsch. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu, man wird aber als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Verein angeschrieben, da hat man die Verbraucherrechte nicht.  So reagieren Sie hingegen richtig auf Schreiben der MYO Media UG. (Link klicken für mehr Infos)

Wenn man danach nicht weiter reagiert, kommen diverse Mahn- und Drohschreiben von der Firma und von Rechtsanwälten. Gern werden irgendwelche Urteile beigelegt. Die betreffen dann meistens andere Firmen oder besondere Umstände. Es ist aber nie Ihr Urteil.

 

Kann ich Rechtsanwalt Meier mit der Abwehr der Forderung beauftragen?

Ja, das können Sie. Dazu habe ich eine kostenlose Hotline eingerichtet (Festnetztgebühren für ein Telefonat nach Berlin).

 

 

 

 

 

Kommentare 

 
-1 #1 Hardy 2011-09-08 10:22
lt. Impressum sind sie auch hanftungsbeschr änkt! Die neue Umschreibung für "wir sind stone?"
 
Aktualisiert ( Montag, den 19. März 2012 um 15:49 Uhr )
 
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