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GBB Ltd. versendet europäische Zahlungsbefehle aus Ungarn |
| Freitag, den 27. Januar 2012 um 10:11 Uhr | |
27.1.2012: ungarischer Zahlungsbefehl der GBB Ltd. wird hier vollstreckbar!
Rechtzeitig Einspruch erheben und den in Ungarn ausgestellten europäischen Zahlungsbefehl (=Mahnbescheid) von GelbesBranchenbuch.com abwenden! Hintergrund: Eine Mandantin war wie die meisten eine unfreiwillige "Kundin" von GelbesBranchenbuch.com der GBB Ltd. mit Sitz auf den Marshall-Inseln. Nachdem die AGB geändert wurden und in den AGB ein neuer Gerichtsstand (Budapest) festgelegt wurde, und nachdem es mehrere Mahnschreiben von Feigenbaum und Stern gab, hat nun die ungarische Notarin Dr. Kádár Zsuzsanna, 1114 Budapest, Ulászló u. 21. I/1-2, einen europäischen Mahnbescheid ausgestellt. Als Vertreter der GBB Ltd. tritt ein Rechtsanwalt Dr. Pákay András, ebenfalls aus Budapest, auf. In Ungarn ist es zulässig, dass ein Notar einen Mahnbescheid ausstellt (in Deutschland: nur Gerichte).
Ein Europäischer Mahnbescheid kann in jedem Mitgliedsstaat vollstreckt werden, wenn die Einspruchsfrist von 30 Tagen nach Zustellung abgelaufen ist. Der Einspruch muss in einer der am Gericht (bzw. hier: Notarin) geltenden Amtssprachen eingelegt werden, hier auf Ungarisch. Wird die Einspruchsfrist versäumt, kann der europäische Zahlungsbefehl in Deutschland vollstreckt werden.
Wie kann man sich wehren?Das amtliche Formblatt für den Einspruch finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission: hier (HU für Ungarn anklicken und weiter) Achtung! Der Einspruch muss auf Ungarisch erfolgen. Wenn Sie sich wehren wollen, nutzen bitte die amtliche Vorlage. Die kann man auf Deutsch ausfüllen und auf Ungarisch ausdrucken. Füllen Sie in Schritt 2 die Positionen 01 (GBB Ltd), 02 (Ihre Daten), 03 (Dr. Pákay) aus und lassen Sie sich nach Beendigung des Vorgangs das pdf auf Ungarisch und parallel nochmal auf Deutsch anzeigen. Drucken Sie beide pdfs aus. Unterschrift auf dem ungarischen Formblatt nicht vergessen und per Einschreiben an Frau Dr. Kádár senden. Der Zugang per Fax ist nicht zulässig, nur persönlich oder per Post. Viel Erfolg!
[Update 7.8.2012]: Inzwischen ist der Fall vor Gericht gelandet. Das Stadtbezirksgericht Pest hat die Klage abgewiesen, weil der Gerichtsstand "Budapest" nicht wirksam vereinbart wurde.
Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der
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| Aktualisiert ( Dienstag, den 07. August 2012 um 10:14 Uhr ) |
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