Archiv:

Gerichtsstandsvereinbarung Budapest ist unwirksam

  
Dienstag, den 07. August 2012 um 09:42 Uhr

7.8.2012: Urteil aus Ungarn: Gerichtsstand "Budapest" ist unwirksam

 

Auch ungarische GeUrteil aus Ungarn: Gerichtsstand Budapest ist unwirksamrichte verstehen offenbar keinen Spaß mit möchtegern-Verträgen. Eine Mandantin in Deutschland hatte versehentlich das in Deutsch gehaltene Formular einer dubiosen, offiziell auf den Marshall-Inseln ansässigen Firma unterschrieben. Im Kleingedruckten eines Formulars stand neben einem saftigen Preis auch der Gerichtsstand "Budapest". Nachdem die Mandantin Mahnungen von Feigenbaum und Stern aus Prag erhalten hatte, beantragte der dubiose Anbieter tatsächlich einen Europäischen Zahlungsbefehl in Budapest. Diesem habe ich auf Ungarisch widersprechen müssen. Der Prozess wurde daraufhin an das Stadtbezirksgericht Pest abgegeben.

Das Stadtbezirksgericht Pest entschied nun (Az: 29.G.301.433/2012/2, Beschluss vom 7.Mai 2012): der Prozess wird eingestellt, weil der Gerichtsstand "Budapest" nicht eindeutig ist. Es gebe insgesamt 6 Amtsgerichte in Budapest, aus der Formulierung "Budapest" sei aber unklar, welches konkret gemeint sei.

Damit ist also keines zuständig, die Klägerin muss in Berufung gehen oder in Deutschland klagen. Ich habe nur die Version auf Deutsch hier, die ungarische wird gerade angefordert, damit ich oder interessierte Kollegen sie eventuellen weiteren Schreiben an ungarische Gerichte beilegen können.

[Update 29.10.2012] das Urteil des Stadtbezirksgerichts Pest auf ungarisch ist eingetroffen.

[Update 19.2.2013] man hat es an einem anderen Gericht einfach nochmal versucht: das Stadtbezirksgerich Buda hat eine weitere Klage gegen die selbe Mandantin abgewiesen, weil die Bevollmächtigung nicht nachgewiesen worden sei.

 

Fazit: der Trick mit einem ausländischen Gerichtsstand dürfte sich zumindest für Ungarn auf Dauer erledigt haben. Auch dort weiß man inzwischen, wo der Hase lang läuft. Selbst wenn jetzt eine Betrügerfirma auf die Idee kommen sollte, eben ein bestimmtes ungarisches Gericht anzugeben, wird sie dort vermutlich ebenfalls auf Granit beißen - die ungarischen Richter werden schon einen Weg finden, betrügerische Forderungen abzuweisen. Wenn es doch in Deutschland auch immer so einfach wäre...

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.




Aktualisiert ( Dienstag, den 16. April 2013 um 15:51 Uhr )
 
Benutzerbewertung: / 5
SchwachPerfekt