Kündigungsfristen online berechnen
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Hinweise
Der Rechner bestimmt nach Eingabe des Kündigungsdatums und des Anfangsdatums das Datum, zu dem der Arbeitsvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen endet. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und berücksichtigt nur grob die üblichen Fälle.
Sondersituationen wie Beamtenverhältnis, Schwangerschaft, Azubi o.ä. werden nicht berücksichtigt.
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Ergebnisse
Ende der Beschäftigung:
Wenn die Probezeit schon abgelaufen ist - meistens 6 Monate, aber nicht immer. Ist die Probezeit noch nicht abgelaufen, so kann mit 2 Wochen Frist gekündigt werden.
Achtung! Vertragliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen gehen den gesetzlichen Bestimmungen vor, sofern und so weit sie wirksam sind.
Detaillierte kostenlose Infos zur Kündigung gibt es in meiner Info-Broschüre zum Kündigungsschutz oder telefonisch 030/34060478.
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