Ø Lesezeit: ca 2 min.

Urteil gegen huddacosmetics.com

Zusammenfassung:

Warnung vor Testangebot auf huddacosmetics.com - diese kosten am Ende 250 €, die man aber faktisch nicht bezahlen muss. Mit Hilfe eines Anwalts kommt man aus der Falle.

[Update 7.2.2023]: Das Amtsgericht Aalen hat zum Aktenzeichen 11 C 109/22 meiner Mandantin Recht gegeben und festgestellt, dass Huddacosmetics von der „Kundin” keine 249,90 € verlangen darf. Die von mir vertretene „Kundin” war verklagt worden und hatte Widerklage auf negative Feststellung erhoben. Die ONEnxt Media UG nahm sodann ihre Klage zurück, wurde aber aufgrund der Widerklage dennoch vom Gericht verurteilt.

Alte Tricks ausgegraben: 0,00 €-Testpaket verlängert sich angeblich zu 249,90 €-Bestellung.

16.9.2019: Eigentlich war ich damals ziemlich erstaunt, dass nach der Einführung der „Button-Lösung”, also des verpflichtenden Kaufen-Buttons, nicht dennoch hunderte neuer Abofallen aus dem Boden sprießen.
Jetzt aber meldet sich eine Mandantin, die einer Werbung mit einem kostenlosen Test für 0,00 € ein Shampoo bestellte und nach 14 Tagen mit einer Lieferung über ca. 250 € überrascht wurde.

Die Werbung: Haare wachsen

huddacosmetics.com
Werbung unverbindlich

Auf dem Handy wird zunächst ein Angebot für „growth shampoo” als „unverbindlich und GRATIS” beworben. Es soll statt 59,90 € nur 0 € kosten und handle sich um ein kostenloses Testpaket.
Schon am Anfang wird Zeidruck aufgebaut, denn es sind angeblich nur 15 Minuten Zeit und nur noch wenige Testpakte verfügbar.

Weiter unten kann man „Shampoo jetzt bestellen”.

Die Bestellseite

Nach einem Klick gelangt man zur Bestellseite. Diese muss man sich schon sehr genau durchlesen, um zu erkennen, dass aus dem 0-€- oder jetzt auch 1-€- Angebot plötzlich eine 250-€-Bestellung werden soll (Auflösung: im kleingedruckten Text steht was dazu).

Da steht zwar links ein Blickfang mit einem Aufkleber „0,00 €” statt durchgestrichener 59,90 €, daneben heißt es aber rechts inmitten von scheinbar unnötigem Text versteckt: „Wenn ich zufrieden bin, brauche ich nichts weiter zu tun, ich beziehe dann das HuddaCosmetics Vorteilspaket „Family and Friends 5+4“, welches 5x Shampoo + 4x Conditioner beinhaltet, zum einmaligen Sonderpreis von 249,90€.

Wenn man hingegen nicht zufrieden ist, kann man „wiederrufen”. Nur wenn man nicht zufrieden ist? Nein! Natürlich kann man immer widerrufen, ohne einen Grund angeben zu müssen.

Die Mahnmaschine: Haare raufen

Pünktlich 16 Tage nach Erhalt der Testflasche bekommt man ein Paket mit weiteren 9 Flaschen und einer saftigen Rechnung. Statt „Haare wachsen” ist nun „Haare raufen” angesagt.

Wenn man die 249,90 € nämlich nicht bezahlt, kommen die üblichen Drohungen mit hohen Kosten. Dennoch: eine Zahlung ist in der Regel nicht ratsam. Ein Vertrag über 250 € kommt auf diese Art nicht wirksam zustande. Außerdem: Auch wenn sich der Betreiber nur als „UG” betitelt: es ist eine „UG (haftungsbeschränkt)” mit nur 500 € Stammkapital (stand 16.9.2019). Ob man hier sein Geld wiedersieht, ist völlig unklar.

[Update 7.10.2019] Es meldet sich die Alektum GmbH München mit Logo „Alektum Group” als neuer Forderungsinhaber und droht mit allerlei Ungemach (außer: Weltuntergang), wenn man die Forderung zzgl. Fantasiegebühren nicht bald begleicht. Mal sehen, wie lange der Taler noch von einem Ort zum anderen wandert…


Was kann man tun?!

Eine ordentlich formulierte und zugestellte Anfechtung ist die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Treten Sie nicht telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung! Und zahlen Sie nicht! Bei Fristen immer ein konkretes Enddatum ausrechnen (also nicht: in 14 Tagen, sondern z.B.: bis zum 31.12.)

Um die Forderungen abzuwehren, warten Sie bitte nach der Anfechtung auf ein Schreiben vom Inkassobüro und wenden Sie sich dann an einen spezialisierten Rechtsanwalt.


Bewertung für diese Seite

Bewertung für diese Seite:  ⭐⭐⭐⭐⭐  
Der Beitrag „Urteil gegen huddacosmetics.com” hat durchschnittlich 5 von 5 basierend auf insgesamt 3 Bewertungen.

schwach perfekt 

Hinweis: Bewertungen werden nicht geprüft. Es handelt sich um Bewertungen für diesen Beitrag durch Leser dieses Beitrags und nicht um Bewertungen für RA Thomas Meier-Bading oder dessen Leistungen.