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Spezialdetektei Faust droht für EBVZ |
| Montag, den 11. November 2013 um 12:13 Uhr | |
Vorsicht, Falle!die "Spezialdetektei Faust" droht nun auch für die EBVZ. Viele Betroffene fühlen sich eingeschüchtert, wenn Sie in den neuerlichen Schreiben lesen, dass der Verlag für elektronische Medien Melle (Vanessa Gambietz) durch den Rechtsanwalt Harald Schneider eine spezielle Detektei für Schuldnerobservation eingeschaltet haben soll (Klick auf Bild für größere Version). In dem Schreiben heißt es, man sei "effektiv und konsequent", "häufig im Außendienst tätig" und müsse "langfristig und intensiv recherchieren". "Aufwändige Ermittlungsmaßnahmen" seien nötig, weil der Empfänger bsiher nicht kooperiert habe. Hier soll aber offensichtlich nur Angst geschürt werden, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterschreiben. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungohne, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt die Sache geprüft hat. Mit einer Ratenzahlung erkennen Sie nämlich die Forderung möglicherweise an. Dann müssen Sie zahlen, auch wenn sich nach anwaltlicher Prüfung herausstellt, dass die EBVZ gar keinen Zahlungsanspruch gegen Sie gehabt hätte. Spiel mit dem KopfkinoHier wird mit den Vorstellungen des Laien gespielt. In dessen Verständnis mag doch ein Detektiv aus Köln zu ihm nach hause oder ins Geschäft kommen, ihm die Wohnung verwanzen und vielleicht noch die Kasse mitnehmen, um die Forderung zu begleichen. 8 Stunden Einsatz, Spesen, Hotel, 2.000 € Kosten. Das ist natürlich alles Unsinn und steht zumindest wortwörtlich auch so nicht in dem Schreiben. Ich hatte hier aber schon Leser, die genau das gedacht haben. Selbstverständlich bedeutet eine Nichtreaktion noch lange nicht, dass man zahlungsunfähig ist und deshalb "aufwändige Ermittlungsmaßnahmen" nötig sind, die man noch dazu selbst zu bezahlen habe. Ein Detektiv hat nicht etwa die Kompetenzen eines Gerichtsvollziehers, sondern darf nur das tun, was der Gläubiger selbst auch dürfte. Insbesondere darf ein Detektiv nicht ohne Ihre Erlaubnis Ihre Wohnung betreten. Wenn er ins Geschäft kommt, weisen Sie ihn hinaus. Was tatsächlich möglich wäreWenn der Gläubiger einer berechtigten Forderung Anhaltspunkte dafür hat, dass der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, dann kann er auf dessen Kosten seine Bonität überprüfen und sich zu diesem Zweck an die Schufa, Creditreform oder ähnliche Unternehmen wenden. Das kostet meist unter 30 €. Einen Privatdetektiv habe ich hingegen in all den Jahren meiner Anwaltstätigkeit bisher noch nie beauftragen müssen. Er könnte in diesem Bereich auch nur herausfinden, ob der Observierte bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (aus als "Offenbarungseid" bekannt) gemogelt hat. Eine solche eidesstattliche Versicherung muss man aber erst abgeben, wenn man nicht zahlt, obwohl man verurteilt wurde (bzw. der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist). Solange Sie also noch keine Post vom Gericht bekommen haben, wird so etwas gar nicht geschehen.
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| Aktualisiert ( Dienstag, den 26. August 2014 um 16:11 Uhr ) |
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Was kann man tun?



Kommentare
Die Zielgruppe dieser ********* sind die ehrlichen Renter, die vor Angst gleich das doppelte überweisen würden
Ich würde euch auch gerne so ein schreiben schicken und ein bisschen Urlaubsgeld kassieren
Gruß
Alex
Habe den Anwalt mal angerufen die Frau
Sagte sie zählen und sei alles richtig.
Habe ihr gesagt kenne die Seite nicht wo ich angeblich was bestellt haben soll.
Will eine Auflistung davon.
Wollte ihr das Aktenzeichen geben . sie dann ne brauch ich nicht sie zählen und gut ist und legte einfach auf.
Kenne keinen Anwalt der einfach auflegt wenn die angeblich für ihre Mandanten was durch boxen wollen.
Eine seriöse Detektei würde niemals ein solches schreiben aufsetzen.Wie in dem Artikel bereits erwähnt haben Detektive keine besonderen Befugnisse.
Natürlich gibt es Fallkonstrukte in denen eine erweiterte Ermittlung notwendig ist, dass berechtigte Interesse besteht und die Verhältnismäßig keit gewahrt wird.
[aus Rechtsgründen gekürzt]
Mit freundlichen Grüßen