Rechtsanwalt Hofheinz treibt für Gewerbeauskunft-Zentrale ein |
| Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:41 Uhr | |
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28.6.2012: die GWE hat mal wieder einen neuen Anwaltder langjährige unfreiwilige "Kunde" der Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf kennt viele der Inhalte schon aus den Schreiben früherer GWE-Anwälte. Nun versucht es ein Rechtsanwalt Hofheinz aus Köln: man solle zahlen, sonst wird alles nur noch viel teurer und die Sache gehe dann vor Gericht. Das Übliche halt.
"Bei einer zu erwartenden Verurteilung", so heißt es weiter, sei mit einer Gesamtforderung von über 2.000 € zu rechnen. Dazu nur ein Kommentar: es kann Ihnen egal sein, auf wie viel Geld die GWE vor Gericht am Ende verzichten wird. Bisher haben sie jedenfalls in mehreren Dutzend Gerichtsverfahren auf die Forderung verzichtet.
Interessant auch die Frage, was der Kollege Hofheinz wohl mit "einer zu erwartenden Verurteilung" gemeint haben wird. Erwartet er tatsächlich auch nur eine Verurteilung? Wir wissen es nicht.
Haben Sie jedenfalls keine Angst vor diesen Schreiben! Mir ist übrigens auch kein Grund ersichtlich, warum man auf das Vergleichsangebot eingehen und 450 Euro zahlen sollte. Vielmehr rate ich meinen Mandanten in der Regel, die GWE zu verklagen, und damit sind bisher alle gut gefahren.
→ Weitere Informationen, auch dazu, was man tun kann, finden Sie auf meiner Sonderseite zur Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese Seite wird auch durch häufigere Updates aktueller gehalten. Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der |
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| Aktualisiert ( Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 17:13 Uhr ) |



Rechtsanwalt Hofheinz treibt für Gewerbeauskunft-Zentrale ein
Kommentare
Korrekterweise hat der BGH nicht über Ihre ureigenste Angelegenheit entschieden, nehme ich an. Die Sache SIE/GWE ist damit selbst noch nicht geklärt, sie dürfte dem Amtsrichter aber eine gute Richtung an die Hand geben. Darum schreibt Ihr Anwalt halt auch nur "rechtlich" und nicht "gerichtlich" geklärt.
Soeben kam die Post mit ein Brief von mein Anwalt und darin steht:
Sehr geehrter Herr ...,
in obiger Angelegenheit (ICH/GWE) kann ich Ihnen mitteilen, dass nunmehr der BGH entschieden hat, dass eine versteckte Entgeltklausel überraschenden Charakter hat und deshalb nicht zu einem wirksam abgeschlossenen Vertrag führt (BGH vom 26.07.2012, VII ZR 262/11).
Damit dürfte die Angelegenheit endgültig rechtlich geklärt sein.
Mit freundlichen Grüssen
RA
Zum Gericht faxen, Sendebericht gut aufheben. Und vor allem: nicht zahlen, ohne, dass ein Anwalt das gesehen hat!
Wenn ich mal die Daten vergleichen darf, steht auf dem Brief:
Telefon: 0221/6778260-0
Telefax: 0221/6778260-9
Email: kanzlei@h****** z-k***n.de
Im Homepage von Hofheinz/Metzler für die NL in Köln steht im Impressum:
[aus Rechtsgründen gekürzt von RA Meier]
Ich hatte bei RA im Marsberg angerufen, die wissen nichts von GWE-Auftrag.
[.. gekürzt]
Laut Briefkopf gibt es ein Homepage: www.hofheinz-koeln.de
Allerdings erscheint EROR 404 / Not found