GES Registrat versendet Erlassmahnung |
| Mittwoch, den 14. Oktober 2015 um 09:21 Uhr | |
14.10.2015: "Erlassmahnung" der GES Registrat GmbH gilt nur für das erste Vertragsjahr
Watt iss also ne Erlassmahnung? Da stelle mer uns janz dumm und sagen: Ne Erlassmahnung vom Registrat, dat is ne große Vertrag mit zwei Jahren Vertragslaufzeit. Dat eine Jahr mahnen wir an und erlassen nen Teilbetrag und dat andere Jahr, dat kriegen wa später. Um es mal deutlicher zu machen: Der "Erlass" gilt nur für die erste Rechnung. Wer jetzt zahlt, bekommt im nächsten Jahr dennoch erneut eine Rechnung!
Auch der "Erlass", also ein Vergleich von "470,41000000000003 EUR" netto auf 149 € brutto, ist natürlich albern: man kann nicht etwas erlassen, worauf man keinen Anspruch hat. Und so verzichtet die GES Registrat GmbH auch immer schön auf ihre Forderungen, wenn ich an sie schreibe, und zwar für beide Vertragsjahre.
Merke also: 149 € ans Registrat: die GES erlässt Ihnen teilweise eine Rechnung.
▶ Beachten Sie auch meine Sonderseite zur GES Registrat GmbH, dort gibt es mehr Informationen.
Lassen Sie sich von Ihren Gegnern nicht verunsichern. Holen Sie sich auf der |
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| Aktualisiert ( Mittwoch, den 14. Oktober 2015 um 09:55 Uhr ) |



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