aninos anwaltsinkasso ist kein Schufa-Mitglied
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Geschrieben von: Thomas Meier Rechtsanwalt Meier-Bading (google+)
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Montag, den 12. März 2012 um 11:31 Uhr |
12.3.2012 Schufa: aninos Anwaltsinkasso darf keine Meldungen machen
Eine Mandantin legt mir heute die Antwort ihres Briefes an die SCHUFA vor. Darin heiß es, dass das Unternehmen aninos Anwaltsinkasso selbst keine Meldungen an die SCHUFA veranlassen darf. Grund: die sind nicht Vertragspartner der Schufa. (Klick auf Bild zum Vergrößern)
Im Schreiben der aninos heißt es ja auch nur: "Gemäß § 28a BDSG weisen wir Sie zudem darauf hin, dass sich unsere Mandantin vorbehält, dieForderung beim Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen an eine Wirtschaftsauskunftei (z.B. SCHUFA Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zu melden. Dadurch könnten Bonitätsprüfungen und Kreditvergaben von anderen Unternehmen negativ beeinflußt werden."
Da zumindest eine der Voraussetzungen nicht vorliegt (Mitgliedschaft des meldenden Unternehmens), wird es also nie eine Meldung geben. Der Satz ist also nicht weiter als eine gefährlich klingende Formulierung mit dem Wort "Schufa" drin.
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Aktualisiert ( Montag, den 12. März 2012 um 11:53 Uhr )
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Kommentare
Viele Durchschnittsme nschen lesen: "Wenn Sie nicht zahlen, sorgen wir für einen Schufa-Eintrag." - wird mir hier jedenfalls ständig an der Hotline berichtet. Das liegt daran, dass die Leute das Wort "Inkasso" automatisch mit einem Schufa-Eintrag verbinden - oder zumindest mit etwas Gefährlichem. Warum auch immer.
Insofern ist eine Schufa-Mitgliedschaft der aninos nicht relevant, eine Prüfung ob die Tropmi Payment GmbH (als Mandantin) ggfs. Schufa-Mitglied ist, wäre in dem Fall sinnvoller gewesen.
(auch wenn hier ebenfalls ein Negativbescheid zu erwarten sein dürfte) ;)
Viele Grüße
Steff