Abofallen-Hotline von RA Meier-Bading zum Festnetztarif
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aninos ist neuer Anwalt für Tropmi Media |
| Mittwoch, den 24. August 2011 um 11:08 Uhr | |
24.August 2011: aninos anwaltsinkasso treibt für top-of-software ein
Warnung vor aninos anwaltsinkasso Osnabrück [Update 8.5.2012: aninos ist nach Darmstadt verzogen]. Bei diesem "Inkassobüro" handelt es sich um eine Zweigniederlassung von RA Fedor Zutz. Die in dem Schreiben angegebene Informationsseite www.aninos.de/faq/ enthält größtenteils Ausführungen, die durch geschickte Formulierungen zur Verunsicherung beitragen und zur Zahlung bewegen sollen. Meinen Mandanten rate ich, auf diese Mahnungen nicht einfach zu zahlen, sondern sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
[ACHTUNG] Ich vertrete "Kunden" von top of software, nicht den Anbieter. Ich habe keinen Einfluss auf Ihre Rechnung. Bitte senden Sie mir keine Kündigungen zu. (Sie wollen vermutlich auch gar nicht kündigen, sondern widerrufen)
→ Weitere Informationen, auch dazu, was man tun kann, finden Sie auf meiner Sonderseite zu top-of-software, software-und-tools und zu Tropmi Payment, Content Services und Antassia GmbH. Diese Seite wird auch durch häufigere Updates aktueller gehalten.
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| Aktualisiert ( Dienstag, den 08. Mai 2012 um 09:52 Uhr ) |
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aninos ist neuer Anwalt für Tropmi Media 
Kommentare
Anwaltskanzlei Zutz
Schepp Allee 70
64295 Darmstadt
[gekürzt]
Auch ich habe am Donnerstag von "aninos anwaltskanzlei" das besagte
schreiben erhalten, mit einer Forderung von 141 €.
Ich habe im Juli vergangenen Jahres Anzeige gegen die Firma "Content
Services Ltd." erstattet. Mittlerweile wurde das Verfahren eingestellt, wenn sich neue Hinweise ergeben, soll es wieder aufgenommen werden.
Auf der Verfahrensseite der Verbraucherzent rale ist unter dem Punkt Content Serviceszu lesen: Strafverfahren 720 Js 31889/09 gegen Olaf Tank, Andreas Walter Schmidtlein, Alexander Varin, Jan Manuel Schmidtlein wegen gewerbsmäßigen *********..... "Alle anderen Verfahren wurden vorläufig im Hinblick auf die o.g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgung sinteresse durch die Anklage auch in soweit Rechnung getragen wird"
Ebenso habe ich das Schreiben der Verbraucherzent rale "Ihre unberechtige
Forderung - "Rechnung-Nr. ..." per Post -Einwurf, Einschreiben National-
an Content Services geschickt. Dies konnte jedoch nicht zugestellt werden, laut RA Meier wohl auch bei vielen anderen nicht.
Laut Verbraucherzent rale soll ich nicht bezahlen und alle weiteren Schreiben ignorieren und diese der VBz zeigen.
Da ich aber auch nicht solang alles aushalten kann, habe ich heute Herrn Rechtsanwalt Thomas Meier darum gebeten auch mein Mandat zu übernehmen.
Ich hoffe, meine bisherige Erfahrung kann auch für euch eine Hilfe sein.
mfg und haltet durch :)
Jahre ,2009 habe ich die 1.Rechnung bezahlt und danach zu Polizei gegangen,Anzeig e gemacht und dann war Ruhe bis wie gesagt Gestern.Ich wieder zu Polizei gegangen in Koputer war alles noch drin.Der Polizist sagte mir ich soll
auf keinen Fall zahlen und wenn sie weiter machen soll ich zum Rechtsanwald
gehen.So was machen wir?was für eine Erfahrung habt ihr?George.